Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Aufgrund des jungen Alters steht ein erzieherischer Gedanken im Vordergrund und nicht, wie im allgemeinen Strafrecht, Schuldfrage und Strafzumessung. Als jugendlich gilt, wer zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre, als heranwachsend, wer zwischen 18 und 20 Jahren alt war. Bei Heranwachsenden wird allerdings zuvor geprüft, …