Unter bestimmten Umständen kann gegen Fußballfans die gegen die Beförderungsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen haben sollen mit einem Beförderungsverbot bzw. einen Hausverbot belegt werden. Die Deutsche Bahn darf dies allerdings nicht völlig willkürlich tun. In Deutschland gilt nämlich eine gesetzliche Beförderungspflicht von Bahnreisenden. Deshalb muss die Bahn abwegen, wie und in welchem zeitlichen Umfang die Verbote gelten. So kann es beispielsweise sein, dass man einen Bahnhof trotz Verbot nur betreten darf um eine Zugreise anzutreten sich aber nicht längerfristig dort aufhalten darf.
Die Bahn wird in der Regel nicht selbstständig tätig um Verbote auszusprechen, sondern wird in der Regel aus Polizeikreisen darüber informiert unliebsame Personen auszuschließen. Oft basieren Gründe für Verbote auf „Erkenntnissen“ der sogenannten „Szenekundigen Beamten“. Nicht selten entpuppt sich deren Gefahrenprognose aber als Luftnummer und kann wieder gekippt werden. Wir raten daher immer dazu die angegebene Begründung genausten zu lesen und eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Dabei stehen wir euch natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.