Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat

Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichten Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.

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Großspurige Ankündigungen und Behinderung der Justiz

Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert die von der Polizei Bremen angekündigten Maßnahmen gegen Bayern-Fans und wirft ihr vor, eine gerichtliche Überprüfung bewusst zu behindern. Die Polizei hatte im Vorfeld des morgigen Auftaktspiels der Fußball-Bundesliga öffentlich verkündet, Identifizierungsmaßnahmen auch gegen Bayern-Fans durchführen zu wollen, die im Mai beim letzten Gastspiel ihrer Mannschaft in Bremen lediglich Banner und Blockfahnen gehalten hätten. Die Polizei wirft diesen Personen vor, dadurch ein Umkleiden und Vermummen von Personen und das Abbrennen von Pyrotechnik ermöglicht zu haben. Dadurch hätten sie sich, so die Polizei, angeblich strafbar gemacht. „Hier werden Gästefans kriminalisiert, die einfach nur im Block standen und eine Fahne gehalten haben, welche dort durch die Reihen weitergereicht wurde. Das ist ein völlig normales und neutrales Fanverhalten, wie es auch im Werder-Fanblock üblich ist. Daraus den Vorwurf einer Straftat zu konstruieren, ist rechtlich sehr gewagt und in dieser Pauschalität schlicht unseriös“, meint der Bremer Rechtsanwalt Nils Dietrich.

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Anquatschversuch auf St. Pauli

Beim Spiel des FC St. Pauli gegen Jahn Regensburg am 1. April 2023 ereignete sich möglicherweise ein Anquatschversuch eines Zivilpolizisten, dessen Ziel ein junger Fan war. Wir raten dringend davon ab, auf derartige Gesprächsangebote einzugehen. Es gibt keinerlei Pflicht dazu, mit der Polizei zu sprechen, und ihr schützt damit euch und andere.

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Warnung! Polizei verwendet Fingerabdrücke um Handys zu entsperren

Das Entsperren des Mobiltelefons mithilfe einer biometrischen Methode wie Face-ID oder Touch-ID ist längst gängige Praxis. Praktisch sind diese Funktionen: Zumeist reicht ein kurzer Griff auf den Fingerabdrucksensor oder ein Blick in die Frontkamera des Geräts aus, ohne zunächst fehlerfrei einen Code eingeben zu müssen. Sicherheit vor polizeilichen Zugriff auf eure Daten geben diese Funktionen euch aber nicht.

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Buchvorstellung „Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt“

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Die Polizei wird gebraucht und gefürchtet und ist immer wieder in den Schlagzeilen. Doch wie arbeitet und wirkt sie und wie ist ihr Verhältnis zur Gesellschaft?

Der Rechtsanwalt Benjamin Derin und der renommierte Polizeiforscher und Kriminologe Tobias Singelnstein zeigen in ihrem Buch „Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt – Inspektion einer mächtigen Organisation“ die strukturellen Probleme einer mit weitgehender Befugnis und einer Gewaltlizenz ausgestatteten Organisation. Dazu gehören mangelnde Fehlerkultur und Transparenz, Korpsgeist und Rassismus, aber auch Überforderung aufgrund einer wachsenden Zahl an Aufgaben, für die die Beamt:innen nicht immer angemessen ausgebildet sind. Zugleich sorgt die Polizei durch ihre Lobbyarbeit für Polarisierung und neigt zur Verselbstständigung. Die Autoren zeigen, dass die Polizei sich wandeln muss, wenn sie den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden will und damit eine rechtsstaatliche Einhegung gewährleistet ist.

Benjamin Derin ist Rechtsanwalt in Berlin und insbesondere in den Bereichen Strafverteidigung und Verfassungsrecht tätig. Er ist langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Tobias Singelnstein und beschäftigt sich dort v.a. mit Forschung zu Polizei, Strafrecht und Gesellschaft. Er ist Redakteur der Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte und Polizei“ und Autor diverser Fachpublikationen und allgemeiner Veröffentlichungen zu den Themen Grundrechte, Polizei und Strafverfahren.

Am Freitag, 10. März 2023, 18 Uhr
im Ostkurvensaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Vortrag von Dr. Stephanie Schmidt zu Polizei und Affekt

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Ob bei Fußballspielen, Demonstrationen oder Verkehrskontrollen – die Polizei gilt als eine der bekanntesten und zugleich am wenigsten verstandenen Institutionen. Die Konfrontation mit der Polizei ist häufig konflikthaft und ihre Handlungen unverständlich. Damit sorgt sie auch immer wieder für Kritik.

Der Vortrag will einen Blick in diese Black Box Polizei ermöglichen und beschäftigt sich mit Facetten des polizeilichen Alltags. Er setzt sich mit polizeilichen Verhaltensprognosen und polizeilichen Ideen von gesellschaftlicher Ordnung, in ihrer Relevanz für polizeiliches Handeln im Umgang mit Fußballspielen und Demonstrationen, auseinander.

Dr. Stephanie Schmidt arbeitet an der Universität Hamburg am Forschungsprojekt „KI und menschliches Sinnverstehen im Recht“ und hat ihre Doktorarbeit zu „Affekt und Polizei“ im Dezember 2022 im transcript Verlag veröffentlicht.

Am Freitag, 20. Januar 2023, 19 Uhr
im Ostkurvensaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Klage gegen Polizeieinsatz in Wolfsburg eingereicht

Wie zuvor angekündigt hat die Grün-Weiße Hilfe nun gegen den skandalösen Polizeieinsatz am Wolfsburger Hauptbahnhof Klage eingereicht. Am 13. November übermittelte GWH-Rechtsanwältin Lea Voigt, im Namen eines von den Polizeimaßnahmen betroffenen Mitglieds der Grün-Weißen Hilfe, den entsprechenden Schriftsatz an das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen sechs Aspekte des vollumfänglich rechtswidrigen Polizeieinsatzes: Die …

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