Irritiert haben wir den Pressemitteilungen der Polizei Wolfsburg und des VfL Wolfsburg vom Samstagabend entnommen, dass der vermeintliche Auslöser des Konflikts der Versuch gewesen sein soll, einen nicht zugelassenen Gegenstand ins Stadion zu schmuggeln. Diese Darstellung deckt sich nicht mit unseren Beobachtungen.
Polizei
Massive Polizeigewalt in Wolfsburg
Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert den aktuell laufenden Polizeieinsatz am und vor dem Gästeblock beim Auswärtsspiel in Wolfsburg! Wie schon bereits in Vergangenheit bei uns oder bei Fans vom 1. FC Union Berlin tritt die Wolfsburger Polizei mit einem massiven Aufgebot & einem aggressiven Vorgehen in Erscheinung.
Aus uns bisher unbekannten Gründen kam es von Seiten der eingesetzten Polizei zu teils massiver Gewaltanwendung. So konnten wir gezielte Schläge auf den Kopfbereich feststellen – auch als bereits eine Person auf dem Boden lag. Zudem wurde eine größere Gruppe von Werder-Fans durch das aggressive Vorgehen der Polizei die Treppe hochgedrängt. Dass es dabei nicht zu schwereren Verletzungen gekommen ist, ist lediglich dem Zufall geschuldet. Auch nachdem sich die Situation wieder etwas beruhigt hatte, konnten wir eskalatives Verhalten, insbesondere wahl- & ziellose Schläge in die Menge, feststellen. Bereits jetzt sind etliche Platzwunden zu verzeichnen.
Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig
Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.
Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.
Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.
Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.
Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.
Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig
Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators
Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.
Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.
Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.
Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass
- die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
- die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
- das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
- dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.
Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.
Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat
Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichten Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.
Großspurige Ankündigungen und Behinderung der Justiz
Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert die von der Polizei Bremen angekündigten Maßnahmen gegen Bayern-Fans und wirft ihr vor, eine gerichtliche Überprüfung bewusst zu behindern. Die Polizei hatte im Vorfeld des morgigen Auftaktspiels der Fußball-Bundesliga öffentlich verkündet, Identifizierungsmaßnahmen auch gegen Bayern-Fans durchführen zu wollen, die im Mai beim letzten Gastspiel ihrer Mannschaft in Bremen lediglich Banner und Blockfahnen gehalten hätten. Die Polizei wirft diesen Personen vor, dadurch ein Umkleiden und Vermummen von Personen und das Abbrennen von Pyrotechnik ermöglicht zu haben. Dadurch hätten sie sich, so die Polizei, angeblich strafbar gemacht. „Hier werden Gästefans kriminalisiert, die einfach nur im Block standen und eine Fahne gehalten haben, welche dort durch die Reihen weitergereicht wurde. Das ist ein völlig normales und neutrales Fanverhalten, wie es auch im Werder-Fanblock üblich ist. Daraus den Vorwurf einer Straftat zu konstruieren, ist rechtlich sehr gewagt und in dieser Pauschalität schlicht unseriös“, meint der Bremer Rechtsanwalt Nils Dietrich.
Anquatschversuch auf St. Pauli
Beim Spiel des FC St. Pauli gegen Jahn Regensburg am 1. April 2023 ereignete sich möglicherweise ein Anquatschversuch eines Zivilpolizisten, dessen Ziel ein junger Fan war. Wir raten dringend davon ab, auf derartige Gesprächsangebote einzugehen. Es gibt keinerlei Pflicht dazu, mit der Polizei zu sprechen, und ihr schützt damit euch und andere.
Warnung! Polizei verwendet Fingerabdrücke um Handys zu entsperren
Das Entsperren des Mobiltelefons mithilfe einer biometrischen Methode wie Face-ID oder Touch-ID ist längst gängige Praxis. Praktisch sind diese Funktionen: Zumeist reicht ein kurzer Griff auf den Fingerabdrucksensor oder ein Blick in die Frontkamera des Geräts aus, ohne zunächst fehlerfrei einen Code eingeben zu müssen. Sicherheit vor polizeilichen Zugriff auf eure Daten geben diese Funktionen euch aber nicht.