Klage gegen Polizeieinsatz in Wolfsburg eingereicht

Wie zuvor angekündigt hat die Grün-Weiße Hilfe nun gegen den skandalösen Polizeieinsatz am Wolfsburger Hauptbahnhof Klage eingereicht. Am 13. November übermittelte GWH-Rechtsanwältin Lea Voigt, im Namen eines von den Polizeimaßnahmen betroffenen Mitglieds der Grün-Weißen Hilfe, den entsprechenden Schriftsatz an das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen sechs Aspekte des vollumfänglich rechtswidrigen Polizeieinsatzes:

  1. Die Anordnung, Errichtung und konkrete Umsetzung der Kontrollstelle als solche entbehrte bereits im Ansatz jeglicher Rechtsgrundlage. Dies musste bekanntlich sogar der niedersächsische Innenminister zwischenzeitlich einräumen. Was in der Öffentlichkeit dabei etwas unterging: Die Polizei Wolfsburg bzw. die Polizeidirektion Braunschweig haben sich der Entschuldigung ihres Dienstherrn nie angeschlossen und auch sonst bis heute keinerlei Fehlverhalten zugegeben. Stattdessen beharrt die Polizeidirektion Braunschweig tatsächlich weiterhin auf der Rechtmäßigkeit der Kontrollstelle. In dem Antwortschreiben an die Werder-Fans, die unserem Aufruf folgten und eine Löschung ihrer Daten beantragten, bezeichnet die Polizei die Datenerhebung als rechtmäßig und beruft sich dabei ausdrücklich auf § 14 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, der die Einrichtung von Kontrollstellen regelt. Wir sind gespannt, ob die Polizei im Laufe des gerichtlichen Verfahrens endlich zur Vernunft kommt und zugibt, was der Innenminister längst eingeräumt hat.

  2. Die Identitätsfeststellung der Klägerin war, ebenso wie die aller anderen Werder-Fans, auch unabhängig von der Kontrollstelle rechtswidrig. Denn entgegen den falschen Behauptungen der Polizei gab es keinerlei konkrete Hinweise darauf, dass die angereisten Werder-Fans Pyrotechnik mit sich führen könnten.

  3. Gleiches gilt für die Durchsuchung der Werder-Fans und ihrer mitgeführten Sachen.

  4. Per Lautsprecherdurchsage sprach die Polizei ein „Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet“ gegen die Klägerin und die weiteren Werder-Fans auf dem Bahnhofsvorplatz aus. Es sei nur erlaubt, in polizeilicher Begleitung den direkten Fußweg zum Stadion anzutreten. Die gesetzlichen Voraussetzungen eines Aufenthaltsverbots lagen jedoch erkennbar nicht vor.

  5. Bisher unbekannt war, dass über dem Bahnhofsplatz eine Polizeidrohne schwebte und Übersichtsaufnahmen von den Werder-Fans machte. Auch für diesen Droheneinsatz fehlte es an einer Rechtsgrundlage. Zudem wurde die Maßnahme nicht, wie vorgeschrieben, kenntlich gemacht. Weder wurde in den Lautsprecherdurchsagen auf den Drohneneinsatz hingewiesen noch waren für die Klägerin entsprechende Hinweisschilder ersichtlich. Ans Licht gekommen ist der Drohneneinsatz überhaupt erst durch die Datenauskunfts-Aktion der Grün-Weißen Hilfe.

  6. Last but not least zielt die Klage auf die Löschung der personenbezogenen Daten der Klägerin, die im Rahmen der Polizeimaßnahmen erhoben wurden. Die Polizei hatte zuvor mitgeteilt, dass sie die Daten der kontrollierten Werder-Fans zum Zwecke der Vorgangsverwaltung fünf Jahre lang speichern wolle.

Die Polizeidirektion Braunschweig wurde von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts bereits aufgefordert, ihre vollständigen Unterlagen zu dem Einsatz zu übersenden. In der Braunschweiger Zeitung beschreibt der Sprecher des Gerichts das weitere Verfahren wie folgt: „Die Klagebegründung und ein Antrag der Klägerin auf Akteneinsicht liegen dem Gericht vor. Die Prozessordnung sieht zunächst ein schriftliches Verfahren vor, in dem die Beklagte vom Gericht zur Stellungnahme aufzufordern ist und beide Parteien sich ergänzend schriftlich äußern können. Das Gericht wird dann prüfen, ob weitere Ermittlungen notwendig sind, um den Sachverhalt aufzuklären, und diese dann gegebenenfalls in die Wege leiten.“

Sollte die Polizeidirektion Braunschweig im schriftlichen Verfahren die Rechtswidrigkeit des Einsatzes nicht vollumfänglich einräumen, dürfte es danach irgendwann eine mündliche Verhandlung mit anschließendem Urteil geben. Die Grün-Weiße Hilfe wird euch auf dem Laufenden halten.

Wenn ihr unser Engagement in dieser Angelegenheit gut findet, würden wir uns über Unterstützung in Form einer kleinen Spende sehr freuen.