Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Info-Veranstaltung am 21.05.2019: Neue Polizeigesetze

Die Grün-Weiße Hilfe informiert:

Neue Polizeigesetze – ein Anschlag auf die Bürgerrechte

Eine Welle von Polizeigesetz-Verschärfungen schwappt seit Monaten durch das Land. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und anderswo sind die neuen Regeln für die Polizei bereits beschlossen, meist begleitet von lautstarken Protesten der Zivilgesellschaft einschließlich vieler Fußball-Fan-Gruppen. Als nächstes an der Reihe ist nun Niedersachsen: Ab dem 1. Juni darf die Polizei gleich hinter der Bremer Stadtgrenze sogenannte Gefährder bis zu 35 Tage in Gewahrsam nehmen, heimlich Handys mit Staatstrojanern infizieren und auslesen, Kontaktverbote verhängen, elektronische Fußfesseln einsetzen und vieles mehr – das alles ohne Unschuldsvermutung.

Wir wollen aufklären und euch einen Überblick verschaffen: Wie unterscheiden sich die neuen Polizeigesetze in den verschiedenen Ländern, was bedeuten sie konkret für euren (Fußball-)Alltag und welchen anderen Gruppen sind besonders betroffen? Außerdem wollen wir einen Ausblick darauf geben, was uns vielleicht in Bremen droht. Denn am 26. Mai ist Bürgerschaftswahl und einige Parteien haben schon angekündigt, nach der Wahl auch das Bremische Polizeigesetz ändern zu wollen.

Am Dienstag, 21. Mai 2019, 19 Uhr
im Ostkurvensaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für Gäste offen!

Ingewahrsamnahme von Werder-Fans durch die Polizei war rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Beschwerde eines Werder-Fans stattgegeben, der auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in Wolfsburg in Gewahrsam genommen worden war. Mit Beschluss vom 30.08.2018 (Aktenzeichen 1 W 114/17), der nun zugestellt wurde, hat das OLG Braunschweig entschieden, dass eine Ingewahrsamnahme von Werder- Fans rechtswidrig war. Die Bremer wollten am 24.02.2017 mit einem …

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