Kontrollsucht beim Deutschen Meister?

In wenigen Tagen steht unser diesjähriges Auswärtsspiel bei Bayer 04 Leverkusen an. Beim Blick auf die vom Heimverein veröffentlichten Fanhinweise fiel uns als Fanhilfe folgender Passus auf:

Wichtiger Hinweis: Ab Stadionöffnung kann es zu stichprobenartigen Intensivkontrollen kommen, die durch unser Sicherheitspersonal in einem Container durchgeführt werden.

Schon im letzten Jahr wurden diese Kontrollen durchgeführt. Hielten wir diese zum damaligen Zeitpunkt noch für eine fragwürdige Sicherheitsmaßnahme, um ungebetene Leverkusener:innen im Gästeblock zu identifizieren (Heimfans hatten ein gesteigertes Interesse, das ausverkaufte Stadion selbst im Gästeblock zu betreten, da Leverkusen an diesem Tag einen Titel gewann), finden wir es zutiefst kritikwürdig, dass dieser Ansatz sich im regulären Spielbetrieb verstetigt. Zumal der Begriff „stichprobenartig“ nur dann einen Sinn ergibt, wenn es nicht um gezielte Kontrollen von Personen gehen soll, die sich im Einzelfall womöglich verdächtig gemacht haben, sondern dass ein Teil der Fans nur deshalb intensiv kontrolliert werden soll, weil man die Gesamtheit der Gästefans unter Generalverdacht stellt. Wir fordern darum die sofortige Abschaffung der Intensivkontrollen!

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Gewalt im Amt – Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendungen und ihre Aufarbeitung im Kontext Fußball

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Übermäßige Gewaltanwendungen durch Polizeibeamt*innen sind immer wieder Gegenstand der öffentlichen Debatte. Das Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ (KviAPol) hat auf Basis einer Betroffenenbefragung mit über 3.300 Teilnehmenden untersucht, in welchen Situationen von übermäßiger Gewalt berichtet wird, welche Folgen sich für die Betroffenen ergeben und warum sich für oder gegen eine Anzeige entschieden wird.

Ein Fünftel der Befragten schilderten dabei eine Gewalterfahrung im Rahmen eines Fußballspiels. Über 60 Interviews mit Polizeibeamt*innen, Richter*innen, Rechts- und Staatsanwält*innen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen beschäftigten sich außerdem u. a. mit dem Umgang von Polizei und Justiz mit Vorwürfen rechtswidriger Gewalt. Der Vortrag stellt die Ergebnisse für den Bereich Fußball vor.

Laila Abdul-Rahman ist Kriminologin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universität Frankfurt a. M.. Im Mai 2023 erschienen die Ergebnisse der oben genannten Studie im Buch „Gewalt im Amt“, das Abdul-Rahman gemeinsam mit Hannah Espín Grau, Luise Klaus und Tobias Singelnstein verfasste (Campus Verlag). Es ist online kostenlos verfügbar.

21.03.2025, 19 Uhr, OstKurvenSaal im Weserstadion

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen! Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

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Forderungen des Dachverbands der Fanhilfen an eine neue Bundesregierung

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Aus diesem Anlass hat der Dachverband der Fanhilfen Forderungen formuliert, um die Interessen und Rechte von Fußballfans in die Öffentlichkeit und das Bewusstsein der neuen Regierung zu bringen. Wir als Grün-Weiße Hilfe unterstützen diese Forderungen ausdrücklich.

Gerne hätten wir diese Forderungen im Sinne der Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft auch im Stadion verbreitet. Dies wurde leider durch die Geschäftsführung des SV Werder Bremen untersagt. Angeblich nicht wegen des Inhalts der Forderungen, sondern aufgrund von Nachhaltigkeitsbedenken bezüglich (bereits gedruckter!) Papierflyer. Darum findet ihr unsere Kurzforderungen nun ausschließlich auf dieser Website.

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Law statt Order – Der Kampf um den Rechtsstaat

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Nach politischen Aktionen von Klimaschützer*innen, Schlägereien in Schwimmbädern oder dem Einsatz von Pyrotechnik beim Fußball werden regelmäßig Forderungen laut, nun müsse »mit der vollen Härte des Rechtsstaats durchgegriffen« werden. Gemeint ist damit: Schluss mit Entschuldigungen und Sozialarbeiter*innen-Romantik, dafür robustes Auftreten der Polizei und volles Ausschöpfen des Strafrahmens vor Gericht – kurz: »Law and Order«-Politik.

Dabei gerät in Vergessenheit, dass »Rechtsstaat« eigentlich etwas ganz anderes bedeutet, nämlich die Bindung staatlichen Handelns an das Gesetz. Maximilian Pichl analysiert, aus welchen Gründen und mit welchen Strategien politische Akteur*innen die skizzierte Umdeutung betreiben und welche Folgen sie hat. Diesen Bestrebungen setzt Pichl die lange Geschichte juristischer Kämpfe entgegen, in denen sich Anwält*innen und Aktivist*innen für eine Begrenzung politischer Willkür eingesetzt haben.

14.02.2025, 19 Uhr, OstKurvenSaal im Weserstadion
Veranstaltung mit Maximilan Pichl, Rechts- und Sozialwissenschaftler aus Frankfurt

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen! Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Spendenaufruf: Solidarität mit der Friese!

Vor fünf Jahren verübten mutmaßlich Neo-Nazis einen Brandanschlag auf das Jugendzentrum „Die Friese“ im Bremer Viertel. Morgen, am 16. Januar, startet der Prozess gegen drei Angeklagte aus der rechten Szene. Dass es überhaupt zu einer Anklage kommt, ist unter anderem der Courage einiger Betroffener und dem nicht nachgebenden Engagement der Anwält:innen der Nebenklage zu verdanken. Viele jüngere und junggebliebene Werderfans gehen in der Friese ein und aus. Auch wir und viele andere Zusammenhänge aus der Fanszene nutzen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Partys und gesellige Kneipenabende. So gesehen hätten auch wir das Ziel der Attacke der menschenverachtenden Ideologie der Neo-Nazis werden können, die wohl bewusst Tote in Kauf genommen haben.

Gemeint sind wir alle!

Wir unterstützen daher ausdrücklich den untenstehenden Spendenaufruf und rufen alle Werderfans auf, sich ebenfalls solidarisch mit den Betroffenen zu zeigen, die für juristische Aufklärung streiten:

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Super-Recognizer – Pseudowissenschaftliche Wunderkräfte als Beweismittel?

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Super-Recognizer sind ein relativ neues Phänomen: Polizeibeamt*innen, welche angeblich über außergewöhnliche Fähigkeiten bei der Wiedererkennung von Personen verfügen. Sie prägen sich Fotos von unbekannten Tatverdächtigen ein, um sie in ähnlichen Zusammenhängen wiedererkennen zu können. Einer breiteren Öffentlichkeit wurden solche Einsätze in Bremen zuletzt durch den Radio-Bremen-Beitrag „Dieser Bremer ‚Super-Recognizer‘ jagt Verbrecher mit der Polizei“ bekannt.

17.01.2025, 19 Uhr, Ostkurvensaal im Weserstadion
Info-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Daniel Werner (Leipzig)

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen! Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Punktabzug für Pyrotechnik? Warum Mäurer mal wieder Unsinn fordert

Aus, aus, aus, das Spiel ist aus! Die TSG Hoffenheim ist mit insgesamt 17 Punkten Deutscher Meister!

Moment mal, was? – Tja, so könnte das Ergebnis der Bundesliga aussehen, wenn Bundesligisten, wie vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer gefordert, demnächst mit Punktabzug bestraft würden, weil ihre Zuschauer*innen sich unerwünscht verhalten haben.

„Was?“, fragt ihr da, „seit wann bestimmt das Verhalten von Menschen, die nicht einmal beim Verein angestellt sind, über den sportlichen Erfolg eines Fußballclubs?“ Ja, genau so haben wir auch geguckt, als Ulrich Mäurer in seiner gewohnt populistischen Art einen „neuen Vorstoß“ wagte. Aber von vorne:

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Auskunftsersuchen bei der Polizei: Hol dir deine Daten zurück!

Wer regelmäßig zum Fußball fährt, weiß: Auch ohne eigenes Zutun kann man jederzeit in den Fokus der Polizei geraten. Wenn die Polizei erst einmal deine Daten im Zusammenhang mit einem Vorfall gespeichert hat, führt leicht jeder weitere Kontakt mit der Polizei zu weiteren Speicherungen. Viele Fans sind so Zielobjekt von Gefährderansprachen oder gar von Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverboten geworden, ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Auch im normalen Alltag kann es bei Verkehrskontrollen oder Urlaubsreisen höchst unangenehm werden, wenn du als „polizeibekannt“ giltst. Darum solltest du immer wissen, welche Informationen die Polizei über dich gespeichert hat. Nur dann kannst du frühzeitig dafür sorgen, dass rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden, bevor sich immer mehr vermeintliches Polizeiwissen über dich ansammelt. Keinesfalls solltest du dich darauf verlassen, dass sich die Polizei von sich aus an Recht und Gesetz hält. Das haben die Datenschutzskandale bei der Polizei Bremen hinreichend bewiesen.

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