Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Punktabzug für Pyrotechnik? Warum Mäurer mal wieder Unsinn fordert

Aus, aus, aus, das Spiel ist aus! Die TSG Hoffenheim ist mit insgesamt 17 Punkten Deutscher Meister!

Moment mal, was? – Tja, so könnte das Ergebnis der Bundesliga aussehen, wenn Bundesligisten, wie vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer gefordert, demnächst mit Punktabzug bestraft würden, weil ihre Zuschauer*innen sich unerwünscht verhalten haben.

„Was?“, fragt ihr da, „seit wann bestimmt das Verhalten von Menschen, die nicht einmal beim Verein angestellt sind, über den sportlichen Erfolg eines Fußballclubs?“ Ja, genau so haben wir auch geguckt, als Ulrich Mäurer in seiner gewohnt populistischen Art einen „neuen Vorstoß“ wagte. Aber von vorne:

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Auskunftsersuchen bei der Polizei: Hol dir deine Daten zurück!

Wer regelmäßig zum Fußball fährt, weiß: Auch ohne eigenes Zutun kann man jederzeit in den Fokus der Polizei geraten. Wenn die Polizei erst einmal deine Daten im Zusammenhang mit einem Vorfall gespeichert hat, führt leicht jeder weitere Kontakt mit der Polizei zu weiteren Speicherungen. Viele Fans sind so Zielobjekt von Gefährderansprachen oder gar von Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverboten geworden, ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Auch im normalen Alltag kann es bei Verkehrskontrollen oder Urlaubsreisen höchst unangenehm werden, wenn du als „polizeibekannt“ giltst. Darum solltest du immer wissen, welche Informationen die Polizei über dich gespeichert hat. Nur dann kannst du frühzeitig dafür sorgen, dass rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden, bevor sich immer mehr vermeintliches Polizeiwissen über dich ansammelt. Keinesfalls solltest du dich darauf verlassen, dass sich die Polizei von sich aus an Recht und Gesetz hält. Das haben die Datenschutzskandale bei der Polizei Bremen hinreichend bewiesen.

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Kontroll-Wahn im Waldstadion – Gästefans müssen sich für Fußball ausziehen

Nachtrag 06.04.2024:

Die Arbeit der Fanhilfen wirkt! Die Intensivkontrollen haben, unserer Beobachtung nach, gestern nicht statt gefunden. Insgesamt war eine fanfreundlichere Verbesserung der Situation am Gästeblock wahrzunehmen. Wer gegenteiliges festgestellt hat, den bitten wir sich bei uns zu melden.

In Kürze steht unser diesjähriges Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt an. Für viele eine beliebte Auswärtstour, die jedoch regelmäßig von den Ordnungsmaßnahmen vor Ort negativ überschattet wird. Uns wurden in den letzten Jahren immer wieder Zwischenfälle im Waldstadion mitgeteilt. Es gibt viele Punkte, die uns Anlass zur Kritik geben:

  • wiederholte Personen- und Ticketkontrollen (bis zu drei Kontrollen, bevor man den Gäste-Stehblock betreten darf);
  • teilweise dauerhafte Beobachtung und/oder Bewachung durch Ordner*innen und Polizei zwischen den Kontrollen;
  • ein allgemeines Bedrohungsszenario durch einen mit Kabelbindern und verstärkten Handschuhen hochgerüsteten Ordnungsdienst;
  • die willkürliche Auswahl der zu durchsuchenden Personen bei der späteren Intensivkontrolle am Block;
  • Einzelkontrollen in abgeschotteten Räumen abseits von Bezugsgruppen und einem kontrollierenden Blick der Öffentlichkeit;
  • das immer wieder geforderte Ausziehen sowie Griffe in den Intimbereich der Fans durch Ordner*innen

All dies wird außerdem immer wieder unter deutlicher Polizeipräsenz durchgeführt.

Wir möchten alle Werder-Fans darauf hinweisen: Ihr müsst euch den Intensivkontrollen nicht beugen! Ihr habt das Recht, NEIN zu sagen und das Stadion zu verlassen. Meldet euch gerne bei uns zur Dokumentation, solltet ihr in die Situation gebracht werden, zwischen Intensivkontrolle und dem Verlassen des Stadions zu wählen, obwohl ihr eine gültige Eintrittskarte habt.

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Aktionstag für Fanrechte

Am 30. März ruft die Grün-Weiße Hilfe zu einem Aktionstag für Fanrechte auf! Beim Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg soll sich alles rund um EURE Rechte drehen. Das Recht, euch frei zu einem Auswärtsspiel zu bewegen. Das Recht, nicht anlasslos in polizeilichen Datenbanken zu landen. Das Recht auf Datenschutz und Ausbleiben von polizeilicher Willkür. Kurz gesagt: EUER Recht auf Rechtstaatlichkeit.

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Stadionverbote und Anzeigen für Zaunsitzen – Union Berlin kriminalisiert Werder-Fans

Im Mai vergangenen Jahres spielte der SV Werder beim 1. FC Union in Berlin. Wie üblich saßen im Rahmen des Spiels unserer Mannschaft einzelne Personen aus der Fanszene auf dem Zaun des Gästeblocks, sei es um den Support zu koordinieren oder in emotionaler Reaktion auf das Spielgeschehen. Gegen mindestens 15 dieser Werder-Fans hat Union Berlin nach dem Spiel Strafantrag wegen Hausfriedensbruch erstattet. Bereits der Vorwurf ist völlig haltlos, denn es handelte sich um fantypisches Verhalten, das nicht strafbar ist. Dennoch beschäftigen die Strafanzeigen derzeit die Berliner Justiz. Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Strafbefehle beantragt, über die dann verschiedene Richter*innen des Amtsgerichts entscheiden mussten. Mit zwei Ausnahmen wurden bisher alle Strafbefehle abgelehnt. Unbeirrt erhob die Staatsanwaltschaft hiergegen Beschwerde und musste sich nun bereits von mehreren Kammern des Landgerichts attestieren lassen, dass sie rechtlich völlig auf dem Holzweg ist.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem [Neuer Termin]

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 02. Februar 2024, 18 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Täglich grüßt das Freiburger Ordnungsamt

Nachtrag 12.12.2023:

Gute Nachrichten aus Freiburg – der Gemeinderat scheint die Fan-Kritik verstanden zu haben und fordert nun ein Ende der Bußgelder für Vorsänger, die im Gästeblock auf dem Zaun sitzen (müssen). Danke an alle, die an diesem Beschluss beteiligt waren! 

Im August diesen Jahres spielte der SV Werder beim SC Freiburg. Wie gewohnt saßen im Gästeblock mehrere Vorsänger aus der Fanszene auf dem Zaun um die Gesänge zu koordinieren. Zwei erhielten jetzt erneut Post vom Freiburger Ordnungsamt. Ihnen wurde ein Bußgeld in Höhe von jeweils 328,50 € auferlegt. Wir berichteten bereits im Mai über diese absurde Praxis und riefen damals dazu auf die Betroffenen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen.

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