Gefährderansprache und Gefährderanschreiben

Diese Internetseite richtet sich an Fußballfans, denn wir sind eine Fanhilfe. Dennoch bekommen wir viele Anfragen von Menschen, die ein Gefährderanschreiben erhalten haben, weil sie gegen ihre (Ex-)Partner gewalttätig geworden sind. In diesem Fall sind wir die falsche Adresse. Lass dir bitte von einer entsprechenden Beratungsstelle helfen.

Insbesondere vor Derbys oder internationalen Turnieren kommt es des öfteren zu Gefährderanschreiben oder persönlichen Ansprachen. Eine Gefährderansprache ist eine Aufforderung, sich bei dem jeweiligem Spiel oder ganz allgemein bei künftigen Begegnungen nicht an Straftaten zu beteiligen. Die Polizei will dir damit signalisieren, dass sie dich „auf dem Kieker“ hat und du unter Beobachtung stehst. Meist sind diese Ansprachen bzw. Briefe bewusst so geschrieben, dass es erstmal besonders dramatisch klingt und man darin als Gewalttäter*in dargestellt wird. Dies ist so gewollt und dient der Einschüchterung.

Rechtlich gesehen ist die Gefährderansprache ein eher milderes Mittel. Eine Ansprache selber hat erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen oder Konsequenzen. Um in den Fokus zu geraten, musst du nicht unbedingt etwas gemacht haben. Es reicht bereits ein Eintrag in einer dubiosen polizeilichen Datenbank oder eine Einschätzung eines „Szenekundigen“ Beamten aus. Die SKB sind normalerweise auch für die Erstellung und Übermittlung der Gefährderanschreiben zuständig.

Neben einer postalischen Zustellung kann es wie gesagt ebenso zu einer persönlichen Ansprache kommen. Die Polizei taucht dann bei dir zu Hause oder unter Umständen auf deiner Arbeitsstelle auf. Dies soll die stigmatisierende Wirkung verstärken. Sie versuchen so eventuell auch, einen Einblick in deine Wohn- und Lebenssituation zu bekommen, wenn sie es als ihre Aufgabe ansehen, möglichst viel über dich, dein Umfeld und die Strukturen, in denen zu dich bewegst, in Erfahrung zu bringen.

Was also tun?

Gefährderansprache

Falls du die Beamt*innen nicht kennst, lass dir zunächst den Dienstausweis zeigen, damit du genau weißt, mit wem du es zu tun hast. Darüber hinaus solltest du wie immer jegliche Gespräche mit den Beamt*innen unterlassen! Auch kein Smalltalk. Du hast rechtlich keine Mitwirkungspflicht, kannst also nicht gezwungen werden die Maßnahme mitzumachen. Allerdings kann es Sinn machen, dir die Ansprache anzuhören und dich danach freundlich aber bestimmt zu verabschieden. Ist dies in der konkreten Situation nicht möglich, ohne dass andere Personen unerwünscht mithören können, solltest du die Polizist*innen abwimmeln und auf ein anderes Mal oder auf den Schriftweg  vertrösten. Lass sie nicht in die Wohnung! Sie haben keine Berechtigung, ohne deine Erlaubnis deine Wohnung zu betreten. Fertige im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll an und sprich mit deinem Bezugskreis über den unerwünschten Besuch. Informiere außerdem die GWH.

Eine Gefährderansprache auf der Arbeitsstelle ist rechtlich zwar höchst fragwürdig, weil die Polizei zu diskretem Vorgehen verpflichtet ist, dennoch ist auch dies schon oft vorgekommen. Hier ist es besonders wichtig, uns zu informieren, weil gute Chancen bestehen, rechtlich dagegen vorzugehen.

Wenn du noch nicht volljährig bist und die Polizei bei deinen Eltern aufgetaucht sein sollte, ist es wichtig, dass du mit deinen Eltern darüber sprichst. Kläre sie über die Situation auf und bitte sie, dass sie der Polizei den Zugang und jegliche Informationen über dein Privatleben verwehren sollen. Falls du Unterstützung dabei brauchst, sind die GWH und das Fanprojekt jederzeit für dich ansprechbar. Wir bzw. die Fanprojekt-Mitarbeiter*innen können deinen Eltern aus neutraler Sicht die Situation erklären, dass Vorwürfe oft von der Polizei konstruiert sind und manches Ermittlungsverfahren sich später als „heiße Luft“ herausstellt.

Gefährderanschreiben

Wenn du ein Gefährderanschreiben bekommen hast, nimm bitte Kontakt zu uns. Wir können dann mit dir das Schreiben Punkt für Punkt durchgehen und gemeinsam schauen, ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Wenn das Gefährderanschreiben zum Beispiel falsche Behauptungen enthält, dann sind diese Falschinformationen wahrscheinlich auch im polizeilichen Informationsystem abgespeichert. Wir können dir dabei helfen, diese Daten löschen zu lassen, damit sie dir nicht bei anderer Gelegenheit zum Verhängnis werden.