Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig

Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.

Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.

Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.

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Bremen kriegt ein neues Polizeigesetz – was kommt da auf uns zu?

Die Bremer Regierungskoalition will das Polizeigesetz umfassend ändern. Vorgesehen sind neue Regeln zu Meldeauflagen, Gefährderansprachen, Polizeidrohnen, elektronischen Fußfesseln, Bodycams, Videoüberwachung, V-Leuten, verdeckten Ermittlungen, Datenauskünften und Benachrichtigungspflichten.

Was steckt hinter diesen Änderungen – und was bedeuten sie für uns Fußballfans und für die Menschen in Bremen? Wir stellen die geplanten Neuerungen vor und diskutieren ihre möglichen Folgen.

Mit dabei sind zwei erfahrene Rechtsanwält*innen, die viele Fälle der Grün-Weißen Hilfe begleitet haben und als Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren angehört wurden:

Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit im Deutschen Anwaltverein
Nils Dietrich, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

Donnerstag, 20. November 2025, 19 Uhr, OstKurvenSaal, Weserstadion


Die Veranstaltung ist kostenfrei, für alle offen und barrierefrei zugänglich.

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Neue Kampagne gegen polizeiliche Desinformation im Internet: Der zivilgesellschaftliche Zusammenschluss „Logout – Polizei raus aus Insta, Tiktok und Co!“ geht online.

Heute startet eine neue Kampagne aus der Zivilgesellschaft, entstanden heraus aus dem Dachverband der Fanhilfen, die sich für eine sachliche und transparente Kommunikation durch Behörden auf digitalen Plattformen einsetzt. Unter dem Titel „Logout – Polizei raus aus Insta, Tiktok und Co!“ rufen wir zu einem kritischen Umgang mit polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit allgemein und im Besonderen auf sozialen Netzwerken auf. In letzter Konsequenz fordern wir die gänzliche Abschaltung der polizeilichen Social Media Accounts.

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Super-Recognizer – Pseudowissenschaftliche Wunderkräfte als Beweismittel?

Die Grün-Weiße Hilfe lädt ein:

Super-Recognizer sind ein relativ neues Phänomen: Polizeibeamt*innen, welche angeblich über außergewöhnliche Fähigkeiten bei der Wiedererkennung von Personen verfügen. Sie prägen sich Fotos von unbekannten Tatverdächtigen ein, um sie in ähnlichen Zusammenhängen wiedererkennen zu können. Einer breiteren Öffentlichkeit wurden solche Einsätze in Bremen zuletzt durch den Radio-Bremen-Beitrag „Dieser Bremer ‚Super-Recognizer‘ jagt Verbrecher mit der Polizei“ bekannt.

17.01.2025, 19 Uhr, Ostkurvensaal im Weserstadion
Info-Veranstaltung mit Rechtsanwalt Daniel Werner (Leipzig)

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen! Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Auskunftsersuchen bei der Polizei: Hol dir deine Daten zurück!

Wer regelmäßig zum Fußball fährt, weiß: Auch ohne eigenes Zutun kann man jederzeit in den Fokus der Polizei geraten. Wenn die Polizei erst einmal deine Daten im Zusammenhang mit einem Vorfall gespeichert hat, führt leicht jeder weitere Kontakt mit der Polizei zu weiteren Speicherungen. Viele Fans sind so Zielobjekt von Gefährderansprachen oder gar von Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverboten geworden, ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Auch im normalen Alltag kann es bei Verkehrskontrollen oder Urlaubsreisen höchst unangenehm werden, wenn du als „polizeibekannt“ giltst. Darum solltest du immer wissen, welche Informationen die Polizei über dich gespeichert hat. Nur dann kannst du frühzeitig dafür sorgen, dass rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden, bevor sich immer mehr vermeintliches Polizeiwissen über dich ansammelt. Keinesfalls solltest du dich darauf verlassen, dass sich die Polizei von sich aus an Recht und Gesetz hält. Das haben die Datenschutzskandale bei der Polizei Bremen hinreichend bewiesen.

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Kontroll-Wahn im Waldstadion – Gästefans müssen sich für Fußball ausziehen

Nachtrag 06.04.2024:

Die Arbeit der Fanhilfen wirkt! Die Intensivkontrollen haben, unserer Beobachtung nach, gestern nicht statt gefunden. Insgesamt war eine fanfreundlichere Verbesserung der Situation am Gästeblock wahrzunehmen. Wer gegenteiliges festgestellt hat, den bitten wir sich bei uns zu melden.

In Kürze steht unser diesjähriges Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt an. Für viele eine beliebte Auswärtstour, die jedoch regelmäßig von den Ordnungsmaßnahmen vor Ort negativ überschattet wird. Uns wurden in den letzten Jahren immer wieder Zwischenfälle im Waldstadion mitgeteilt. Es gibt viele Punkte, die uns Anlass zur Kritik geben:

  • wiederholte Personen- und Ticketkontrollen (bis zu drei Kontrollen, bevor man den Gäste-Stehblock betreten darf);
  • teilweise dauerhafte Beobachtung und/oder Bewachung durch Ordner*innen und Polizei zwischen den Kontrollen;
  • ein allgemeines Bedrohungsszenario durch einen mit Kabelbindern und verstärkten Handschuhen hochgerüsteten Ordnungsdienst;
  • die willkürliche Auswahl der zu durchsuchenden Personen bei der späteren Intensivkontrolle am Block;
  • Einzelkontrollen in abgeschotteten Räumen abseits von Bezugsgruppen und einem kontrollierenden Blick der Öffentlichkeit;
  • das immer wieder geforderte Ausziehen sowie Griffe in den Intimbereich der Fans durch Ordner*innen

All dies wird außerdem immer wieder unter deutlicher Polizeipräsenz durchgeführt.

Wir möchten alle Werder-Fans darauf hinweisen: Ihr müsst euch den Intensivkontrollen nicht beugen! Ihr habt das Recht, NEIN zu sagen und das Stadion zu verlassen. Meldet euch gerne bei uns zur Dokumentation, solltet ihr in die Situation gebracht werden, zwischen Intensivkontrolle und dem Verlassen des Stadions zu wählen, obwohl ihr eine gültige Eintrittskarte habt.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem [Neuer Termin]

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 02. Februar 2024, 18 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.