Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Ende der Verfolgung eines Unschuldigen

Landgericht Bremen lässt Anklage gegen Werder-Fan nicht zur Verhandlung zu – Rechtsanwalt vermutet „politisches Verfolgungsinteresse“

Nach fast sechs quälend langen Jahren erhielt nun ein Mitglied der Grün-Weißen Hilfe die erlösende Nachricht, dass die absurde Strafverfolgung gegen ihn ein Ende gefunden hat. Der Betroffene war mit drei anderen Werder-Fans wegen des Vorwurfs eines „besonders schweren Landfriedensbruchs“ angeklagt worden und musste bis zuletzt befürchten, bei der am morgigen Donnerstag beginnenden Hauptverhandlung auf der Anklagebank zu sitzen. Mit Beschluss vom 13. September lehnte das Landgericht Bremen aber nun die Zulassung der gegen ihn erhobenen Anklage ab.

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