Datei Gewalttäter Sport

Worum geht’s?

Die Datei Gewalttäter Sport ist eine Verbunddatei des BKA (Dateien des polizeilichen Informationssystems, die vom BKA als so genannte Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen Bund und Ländern geführt werden), welche auf Grundlage des Bundeskriminalgesetzes den Polizeien der Länder sowie der Bundespolizei ermöglicht, sport-spezifische Personenerkenntnisse zu speichern. Aufgenommen werden nicht nur Personen, welche rechtskräftig (im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen) verurteilt wurden oder Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren hinsichtlich bestimmter Katalogstraftaten eingeleitet worden ist. Vielmehr reicht auch eine einfache Personalienfeststellung, ein Platzverweis oder eine Ingewahrsamnahme, also rein präventiv-polizeiliche Anlässe, aus. Wenn nach Ansicht der zuständigen Polizei bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich diese Person zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten beteiligt, wird diese gespeichert. Die Datei soll demnach der Polizei Anhaltspunkte liefern, auf deren Basis Gefahrenprognosen erstellt und Eingriffsmaßnahmen gegen Personen ergriffen werden können, die von ihr als „Gewalttäter“ angesehen werden. Gewalt im Sinne der Datei sind „gewalttätige Ausschreitungen“, zu denen insbesondere Straftaten gegen Leib und Leben sowie erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit gezählt werden. Es genügt demnach manchmal schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Gerätst du bspw. mit einer größeren Fangruppe in Polizeigewahrsam, ohne eine Straftat begangen zu haben oder wirst im näheren Umkreis eines Stadions Adressat einer Polizeikontrolle, kann dies ausreichen, um in der Datei gespeichert zu werden. Ein Anfangsverdacht reicht demnach aus, um in der Datei zu landen. Völlig gleich, was danach passiert. Es ist also nicht verwunderlich, dass knapp ein Viertel der erfassten Personen laut Recherchen von Sport inside keine Gewalttäter sind. Problematisch ist nicht nur die (willkürliche) Einordnung als Gewalttäter Sport. In den meisten Bundesländern werden Betroffene nicht einmal über die Eintragung in Kenntnis gesetzt. Informationen sind so nur auf schriftliche Anfrage möglich. Die große Ausnahme bildet hier das Land Bremen (und Rheinland-Pfalz), welche Personen aktiv über die Speicherung in der Datei informiert. Auch welche Daten von dir gespeichert werden, geht von deiner Größe über Tätowierung bis hin zu deiner Stimme und Sprachmerkmalen.

Folgen einer Erfassung

Allein in der Datei erfasst zu sein, kann für dich bei einer Personenkontrolle und dem damit verbundene Abgleich, der durch eine Identitätsfeststellung erhobenen Daten mit anderen polizeilichen Datenbeständen oder beim Erkennen durch SKB’s, zu weit reichenden Folgemaßnahmen polizeirechtlicher Natur führen. So kommt es besonders häufig vor Fußballspielen dazu, dass erfasste Personen Adressaten von bspw. so genannten Gefährderansprachen oder -anschreiben, Aufenthaltsverboten, Platzverweisen, Meldeauflagen, Ingewahrsamnahmen oder gezielten Fahrzeug- und Personenkontrollen werden. Auch kann dir bei deiner nächsten Reise am Flughafen die Ein- oder Ausreise erschwert oder sogar untersagt werden. Deine Daten können bis zu fünf Jahre in der Datei gespeichert, danach werden sie automatisch gelöscht.

Wie erfahre ich, ob ich gespeichert bin?

Wie ihr abfragen könnt, ob ihr in der Datei gespeichert seid und wie ihr eine Löschung beantragt, haben wir an andere Stelle für euch aufbereitet: Datenauskunft und -löschung