Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig

Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.

Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.

Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat

Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichten Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.

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Fanmarschverbot gegen Werder-Fans aufgehoben

Der für morgen geplante Corteo vom Marktplatz zum Weserstadion kann stattfinden. Eigentlich hätte zum letzten Heimspiel der Saison gegen den 1. FC Köln ein pauschales Fanmarschverbot für Heim- und Gästefans gelten sollen. So verkündete es das Ordnungsamt am 5. Mai und behauptete zur Begründung allen Ernstes, „unsachliche Berichterstattung in der Tagespresse“ und „Gerichtsentscheide zu Gunsten Bremer Ultras“ machten eine Störung der öffentlichen Sicherheit wahrscheinlich. Nachdem die Grün-Weiße Hilfe am Dienstag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Fanmarschverbot eingereicht hatte, kündigte das Ordnungsamt an, das Fanmarschverbot für Heimfans aufzuheben. Dies ist heute nun erfolgt.

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Klage gegen Polizeieinsatz in Wolfsburg eingereicht

Wie zuvor angekündigt hat die Grün-Weiße Hilfe nun gegen den skandalösen Polizeieinsatz am Wolfsburger Hauptbahnhof Klage eingereicht. Am 13. November übermittelte GWH-Rechtsanwältin Lea Voigt, im Namen eines von den Polizeimaßnahmen betroffenen Mitglieds der Grün-Weißen Hilfe, den entsprechenden Schriftsatz an das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen sechs Aspekte des vollumfänglich rechtswidrigen Polizeieinsatzes: Die …

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GWH-Mitglied klagt auf Datenlöschung nach Pyro-Aktion

Mit Unterstützung der Grün-Weißen Hilfe klagt ein Werder-Fan beim Verwaltungsgericht Bremen auf Löschung von Daten aus einem Strafverfahren. Die Polizei Bremen hatte auf den im August gestellten Datenlöschungsantrag der Klägerin überhaupt nicht reagiert, auch nicht nach mehrmaliger Erinnerung und Fristsetzung. Pyro-Aktion beim Pokalspiel gegen Atlas Hintergrund der Datenspeicherung war ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer …

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Gelbe Karte für das Fanmarschverbot in Bremen

Das seit einigen Jahren in Bremen geltende Fanmarschverbot für Gästefans, die ihre Mannschaft zu Spielen im Bremer Weserstadion begleiten, ist möglicherweise rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines Eilverfahrens vor den Bremer Verwaltungsgerichten, das ein Hertha-Fan am Freitag mit Unterstützung der Fanhilfen aus Berlin und Bremen angestrengt hatte. Erst am Abend stand fest, dass die Gerichte …

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