Vernehmung
Während einer (vorläufigen) Festnahme oder Ingewahrsamnahme kann es passieren, dass du von der Polizei vernommen wirst. Dies kann auch ganz beiläufig geschehen und für dich nicht als (förmliche) Vernehmung erkennbar sein, z.B. in der Zelle, beim Transport oder im Flur. Daher gilt in allen Situationen: Klappe halten! Du bist lediglich verpflichtet deine Personalien anzugeben. Verweigere …