Rund vier Wochen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von 179 Werder Fans im Anschluss an das Heimspiel am 1. September gegen den FC Augsburg sind nun bei einigen Betroffenen Schreiben der Polizei eingegangen. Darin wird mitgeteilt, dass die erhobenen Daten dieser Personen inzwischen wieder gelöscht wurden. Die Betroffenen seien zu keinem Zeitpunkt Beschuldigte oder Zeugen in dem geführten Strafverfahren gewesen.
Die Polizei Bremen räumt somit selber ein, dass Sie nicht davon ausging, dass es sich bei den Festgehaltenen auch um Beschuldigte handelt. Nur gegen Beschuldigte sind aber nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes erkennungsdienstliche Maßnahmen wie das Abfotografieren von Personen gegen ihren Willen zulässig. Aus diesem Grund haben wir Betroffene dabei unterstützt, Anträge auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Bremen zu stellen, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festzustellen. Bisher hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen.
Dass die Daten nun zum Teil nach relativ kurzer Zeit gelöscht und die Betroffenen darüber informiert wurden, ist erfreulich und vermutlich nicht zuletzt dem öffentlichen Druck geschuldet. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und der damit verbundenen Freiheitsentziehung stellt sich aber auch in diesen Fällen weiterhin. Personen, die Rechtsmittel eingelegt haben, sollten deshalb hieran festhalten.
Die Ermittlungsgruppe der Polizei in diesem Verfahren hat sich den Namen „Bussard“ für die Bearbeitung dieser Angelegenheiten gegeben. Der größte Widersacher des Bussards ist die Eule. Mit ebenso großen und wachen Augen werden wir die weiteren Entwicklungen beobachten.
Über unsere Kritik an dem Polizeieinsatz hatten zuvor auch mehrere Medien berichtet: