Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig

Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.

Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.

Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.

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Platzverweis

Wenn die Polizei der Meinung ist, dass von euch eine Gefahr ausgeht oder ihr Rettungsmaßnahmen behindert, kann sie einen Platzverweis (bzw. eine Platzverweisung) gegen euch aussprechen. Das bedeutet, dass ihr einen Ort unverzüglich verlassen müsst und diesen vorübergehend nicht mehr betreten dürft. Ein Platzverweis kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Eine zeitliche Begrenzung ist …

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Aufenthalts- und Betretungsverbote

Als Aufenthalts- und Betretungsverbote gelten Verfügungen, durch die den Betroffenen untersagt wird, einen bestimmten räumlichen Bereich für einen bestimmten Zeitraum zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Denkbar sind sowohl Verbote, die sich nur auf einen einzelnen (Spiel-)Tag beziehen, als auch solche die auf einen längeren Zeitraum, z.B. eine ganze Saison, angelegt sind. Diese Verbote werden …

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Ingewahrsamnahme von Werder-Fans durch die Polizei war rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Beschwerde eines Werder-Fans stattgegeben, der auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in Wolfsburg in Gewahrsam genommen worden war. Mit Beschluss vom 30.08.2018 (Aktenzeichen 1 W 114/17), der nun zugestellt wurde, hat das OLG Braunschweig entschieden, dass eine Ingewahrsamnahme von Werder- Fans rechtswidrig war. Die Bremer wollten am 24.02.2017 mit einem …

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