Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig

Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.

Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.

Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.

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Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Ende der Verfolgung eines Unschuldigen

Landgericht Bremen lässt Anklage gegen Werder-Fan nicht zur Verhandlung zu – Rechtsanwalt vermutet „politisches Verfolgungsinteresse“

Nach fast sechs quälend langen Jahren erhielt nun ein Mitglied der Grün-Weißen Hilfe die erlösende Nachricht, dass die absurde Strafverfolgung gegen ihn ein Ende gefunden hat. Der Betroffene war mit drei anderen Werder-Fans wegen des Vorwurfs eines „besonders schweren Landfriedensbruchs“ angeklagt worden und musste bis zuletzt befürchten, bei der am morgigen Donnerstag beginnenden Hauptverhandlung auf der Anklagebank zu sitzen. Mit Beschluss vom 13. September lehnte das Landgericht Bremen aber nun die Zulassung der gegen ihn erhobenen Anklage ab.

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Amtsgericht stoppt szenefälschenden Beamten

Welch Blüten der Verfolgungseifer von Polizei und Staatsanwaltschaft mitunter treibt, musste jüngst das Amtsgericht feststellen, als es über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen sechs Angeschuldigte aus der Bremer Ultraszene zu entscheiden hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die sechs Werder-Fans Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, weil sie beim Heimspiel gegen den SC Freiburg im November 2019 angeblich einen 39-jährigen Mann mitten im Stehplatzbereich der Ostkurve verprügelt haben sollen.

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Amtsgericht: Massenhaftes Abfotografieren von Fans war rechtswidrig

Das Amtsgericht Bremen hat drei Werder-Fans Recht gegeben, die sich gegen einen Großeinsatz der Bremer Polizei juristisch zu Wehr gesetzt haben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte die Polizei am 1. September nach dem Bundesligaspiel gegen den FC Augsburg 179 Fans einzeln mit Namensschildern abfotografiert. Diese Bilder wurden anschließend mit Aufnahmen von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fans …

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Gelbe Karte für das Fanmarschverbot in Bremen

Das seit einigen Jahren in Bremen geltende Fanmarschverbot für Gästefans, die ihre Mannschaft zu Spielen im Bremer Weserstadion begleiten, ist möglicherweise rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines Eilverfahrens vor den Bremer Verwaltungsgerichten, das ein Hertha-Fan am Freitag mit Unterstützung der Fanhilfen aus Berlin und Bremen angestrengt hatte. Erst am Abend stand fest, dass die Gerichte …

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Ingewahrsamnahme von Werder-Fans durch die Polizei war rechtswidrig

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Beschwerde eines Werder-Fans stattgegeben, der auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in Wolfsburg in Gewahrsam genommen worden war. Mit Beschluss vom 30.08.2018 (Aktenzeichen 1 W 114/17), der nun zugestellt wurde, hat das OLG Braunschweig entschieden, dass eine Ingewahrsamnahme von Werder- Fans rechtswidrig war. Die Bremer wollten am 24.02.2017 mit einem …

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