Einkesselung der Werder-Fans beim Nordderby 2017 war rechtswidrig

Wenn der SV Werder am kommenden Sonntag zum Derby beim Hamburger SV antritt, wird es für nicht wenige Werder-Fans über elf Jahre her sein, dass sie ihren Verein im Volksparkstadion das letzte Mal unterstützen konnten. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der langjährigen Zweitklassigkeit des HSV und den pandemiebedingten Einschränkungen beim letzten Aufeinandertreffen im Februar 2022. Vor allem sorgten massiv überzogene Polizeimaßnahmen sowohl beim Derby im April 2016 als auch im November 2016 sowie zuletzt im September 2017 dafür, dass große Teile der aktiven Fanszene den Gästeblock im Volksparkstadion nie erreichten. Aus vielen guten Gründen war die Fanszene jeweils den freiheitseinschränkenden und gesundheitsgefährdenden Anreisevorgaben der Hamburger Polizei ganz bewusst nicht gefolgt.

Aus dieser Weigerung konstruierte die Polizei den absurden Vorwurf einer „konspirativen Anreise“ und hielt am Spieltag 2017 auf einem Supermarkt-Parkplatz in Stadionnähe 171 Werder-Fans sechs Stunden lang fest – um sie anschließend, eine Stunde nach Spielende, geschlossen zurück nach Bremen zu schicken. Eine machtversessene Schikane, die nicht zuletzt der SV Werder in Person seines damaligen und heutigen Präsidenten Hubertus Hess-Grunewald mit deutlichen Worten kritisierte.

Was bislang nicht öffentlich bekannt war: Der Vorfall beim Derby 2017 hatte auch ein gerichtliches Nachspiel. Zwei der 171 Festgesetzten klagten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Damals gab es die Grün-Weiße Hilfe noch nicht, doch freundlicherweise wurden die beiden Kläger vom bundesweiten Fanrechtefonds unterstützt. Die Verfahren beim Verwaltungsgericht zogen sich über Jahre hin, da die zuständige Kammer durch zahlreiche Klagen zum G20-Gipfel im Sommer 2017 stark beansprucht war. Erst mit Urteil vom 6. April 2023 stellte das Verwaltungsgericht in beiden Verfahren fest, „dass die nach Durchführung der Identifizierungs- und Durchsuchungsmaßnahmen erfolgte Einschließung des Klägers am 30. September 2017 rechtswidrig war.“ Damit errang Hamburg seit 1986 in der Disziplin „Rechtswidrige Polizeikessel“ mindestens zwei Meistertitel mehr als im Männerfußball – Gratulation an die Elbe. In Sachen rechtswidrige Polizeiaktionen spielt die Stadt nicht erst seit dem G20-Gipfel in der Champions League.

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Warnung! Polizei verwendet Fingerabdrücke um Handys zu entsperren

Das Entsperren des Mobiltelefons mithilfe einer biometrischen Methode wie Face-ID oder Touch-ID ist längst gängige Praxis. Praktisch sind diese Funktionen: Zumeist reicht ein kurzer Griff auf den Fingerabdrucksensor oder ein Blick in die Frontkamera des Geräts aus, ohne zunächst fehlerfrei einen Code eingeben zu müssen. Sicherheit vor polizeilichen Zugriff auf eure Daten geben diese Funktionen euch aber nicht.

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Datenlöschung nach Wolfsburger Polizeikontrolle

Im Rahmen des Bundesligaspiels VfL Wolfsburg gegen Werder Bremen am 8. August kam es zu polizeilichen Schikanen gegenüber anreisenden Werder-Fans. Allen, die im Zuge dessen Personalien abgeben mussten und/oder erkennungsdienstlich behandelt wurden (Fotoaufnahmen), raten wir dringend dazu, ein Datenauskunftsersuchen und einen Antrag auf Datenlöschung zu stellen. Bisher hat sich die Polizei nicht dazu geäußert, was …

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Amtsgericht: Massenhaftes Abfotografieren von Fans war rechtswidrig

Das Amtsgericht Bremen hat drei Werder-Fans Recht gegeben, die sich gegen einen Großeinsatz der Bremer Polizei juristisch zu Wehr gesetzt haben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte die Polizei am 1. September nach dem Bundesligaspiel gegen den FC Augsburg 179 Fans einzeln mit Namensschildern abfotografiert. Diese Bilder wurden anschließend mit Aufnahmen von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fans …

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Sprechstunde für Betroffene der Polizeimaßnahme nach dem Augsburg-Spiel

Wer am Sonntag von den polizeilichen Maßnahmen betroffen war, hat die Möglichkeit, am morgigen Mittwoch ab 18 Uhr zu unserer monatlichen Sprechstunde in den Ostkurvensaal zu kommen. Dort stehen wir für alle Fragen zur Verfügung und geben Erläuterungen zu den rechtlichen Möglichkeiten. Mitglieder der Grün-Weißen Hilfe können von uns einen Formulierungsvorschlag für einen Antrag beim …

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Polizei Bremen führt ohne Rechtsgrundlage 179 erkennungsdienstliche Behandlungen durch und täuscht die Öffentlichkeit

Die polizeilichen Maßnahmen gegen knapp 180 Werder-Fans nach dem gestrigen Heimsieg werden von der Grün-Weißen Hilfe scharf kritisiert. Die Polizei hatte zunächst etwa 220 Fans beim gemeinsamen Rückweg in Stadionnähe aufgehalten und festgesetzt. Über Lautsprecherdurchsagen teilte sie den Fans mit, die Maßnahmen dienten den Ermittlungen wegen des Verdachts eines schweren Landfriedensbruchs am Tag des Pokalspiels …

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Erkennungsdienstliche Behandlung

Eine Erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) hat den Zweck, personenbezogene Informationen über dich zu erheben. Regelmäßig geht es dabei um Fotoaufnahmen deines Äußeren, Messungen oder um Fingerabrücke. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Situationen denkbar. Zunächst kann es sein, dass die ED-Behandlung (mehr oder weniger) anlassbezogen und „spontan“ erfolgt, z. B. am Spieltag im Rahmen einer Festnahme. In …

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