Platzverweis

Wenn die Polizei der Meinung ist, dass von euch eine Gefahr ausgeht oder ihr Rettungsmaßnahmen behindert, kann sie einen Platzverweis (bzw. eine Platzverweisung) gegen euch aussprechen. Das bedeutet, dass ihr einen Ort unverzüglich verlassen müsst und diesen vorübergehend nicht mehr betreten dürft. Ein Platzverweis kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht eindeutig geregelt. Fragt daher unbedingt nach der Dauer des Platzverweises sowie nach der räumlichen Begrenzung.

Wenn ihr einem Platzverweis nicht Folge leistet kann es passieren, dass die Polizei euch mit Zwangsmaßnahmen von der Örtlichkeit entfernt oder euch in Gewahrsam nimmt, um diesen durchzusetzen.

Rechtlich sind Platzverweisungen Maßnahmen nach dem Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrecht, die in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder bzw. bei der Bundespolizei im Bundespolizeigesetz geregelt sind. In Bremen findet sich die Rechtsgrundlage im Bremischen Polizeigesetz (BremPolG).
Wenn ihr der Meinung seid, der Platzverweis sei rechtswidrig, könnt ihr vor Ort Widerspruch erheben, jedoch hat dieser keine unmittelbare Auswirkung auf die Maßnahme. Ihr könnt allerdings im Nachhinein Beschwerde einlegen oder von einem Gericht die Rechtswidrigkeit feststellen lassen. Hierzu beraten wir euch gerne!

Ebenso habt ihr die Möglichkeit euch einen mündlichen Platzverweis schriftlich ausstellen lassen. Oft ist es aber sinnvoll, darauf zu verzichten, gerade wenn dieser nur mündlich erfolgt und keine Personalien aufgenommen wurden. Damit lauft ihr weniger Gefahr, später von Folgemaßnahmen betroffen zu sein oder in dubiosen Polizeidatenbanken zu landen.