(Unterbindungs-)Gewahrsam

Was ist Polizeigewahrsam?

Wenn die Polizei dich mit zur Wache nimmt, in einen Polizeitransporter setzt oder dich mit einer Gruppe „einkesselt“ bist du in polizeilichem Gewahrsam. Die Polizei darf dich gegen deinen Willen festhalten, wenn sie der Auffassung ist, dass sie dadurch Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erheblicher Gefahr unterbinden kann. Außerdem zur Durchsetzung eines Platzverweises oder wenn du dich, beispielsweise aufgrund eines Rauschzustandes, in einer hilflosen Lage befindest (Ausnüchterungszelle).

Der (Unterbindungs-)Gewahrsam ist rein präventiv (Gefahrenabwehr) und anders als eine Festnahme keine Maßnahme zur Strafverfolgung. In der Realität ist diese Unterscheidung jedoch schwer zu treffen. Es kann nämlich sein, wenn sich im Vorfeld ein etwaiger Anfangsverdacht auf eine Straftat ergeben hat, auch zusätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dies muss dir eigentlich mitgeteilt werden, unterbleibt aber häufig. Gehe also davon aus, dass dir auch etwas vorgeworfen wird und halte dich an die grundsätzlichen Verhaltensregeln (siehe zweiter Absatz).

Rechtsgrundlage für das Polizeigewahrsam sind die jeweiligen Polizeigesetze der Länder bzw. des Bundes (Bundespolizei). Die Polizei ist verpflichtet, unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung einzuholen. Es sei denn, es ist davon auszugehen, dass die Entscheidung erst nach Beendigung der Maßnahme ergeht.

Freilassen müssen sie dich, wenn der Grund der Maßnahme entfällt (z. B. Ende des Spiels). Spätestens aber um 24 Uhr der Folgetages. In manchen Bundesländern kann nach richterlicher Anordnung der Gewahrsam bis zu zwei Wochen verlängert werden.

Wie verhalte ich mich?

Die zwei Grundregeln heißen: Ruhe bewahren und Aussage verweigern! Ab jetzt kein Wort mehr über das was passiert ist. Lass dich auch nicht in vermeintlich harmlosen Smalltalk mit Beamt*innen verwickeln. Gegenüber der Polizei bist du nur verpflichtet Angaben zu deiner Identität (siehe Identitätsfeststellung) zu machen. Sprich auch nicht mit anderen Gefangenen über das Geschehene, sondern ausschließlich über eure Rechte. Auf der Wache hast du das Recht auf zwei erfolgreiche Telefonanrufe. Ruf zuerst die Grün-Weiße Hilfe (Spieltagstelefon) oder deine*n Rechtsanwält:in an. Danach kannst du ggf. noch eine Vertrauensperson anrufen. Beachte, dass die Polizei die Nummern speichert und die Gespräche mitgehört werden können. Wenn du verletzt bist, verlange nach einer Ärztin oder einem Arzt und lass dir Verletzungen attestieren. Wenn du wieder draußen bist, lass dir ein weiteres Attest von deiner Hausärztin bzw. deinem Hausarzt ausstellen. Wenn dir Straftaten vorgeworfen werden, kann es ggf. zu einer Erkennungsdienstlichen Behandlung kommen. Lege Widerspruch ein und lass diesen protokollieren. Unterschreibe selbst allerdings nichts! Im Verhör nicht einschüchtern lassen und konsequent die Aussage verweigern. Lass dich nicht auf „harmlose“ Plaudereien außerhalb des Verhörs ein, z. B. beim Warten auf dem Flur oder in der Zelle.

Wenn du wieder draußen bist informiere umgehend die Grün-Weiße Hilfe, damit wir wissen, dass es dir gut geht. Schreibe im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll und komm bei Bedarf in unsere Sprechstunde. Wir können dann gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.