Festnahme und Haftrichter

Was ist eine Festnahme?

Als Festnahme wird das Festhalten einer Person zur Strafverfolgung nach der Strafprozessordnung bezeichnet. In Deutschland ist eine Festnahme nur vorläufig erlaubt. Vorläufige Festnahmen sind möglich: bei frischem Tatverdacht, bei Fluchtgefahr und zu strafprozessualen Mitteln. Diese wären zum Beispiel eine Identitätsfeststellung oder Erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Außerdem dann, wenn Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen.

Haftrichter

Sofern bereits ein Haftbefehl vorliegt oder die Staatsanwaltschaft Gründe für eine Untersuchungshaft sieht, wirst du einem Haftrichter vorgeführt. Du solltest jetzt umgehend nach einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger verlangen. Diese*r kann die Untersuchungshaft ggf. abwenden und wird dich im weiteren Vorgehen beraten. Selbstständig solltest du unter keinen Umständen tätig werden und umfassend von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen!