Eine Meldeauflage ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, die euch daran hindern soll, zu einer bestimmten Zeit einen bestimmten Ort aufzusuchen. Ausgesprochen werden diese von der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörde (in Bremen das Ordnungsamt), bei Gefahr im Verzug oder in manchen Bundesländern auch generell direkt von der Polizei. Bei der Meldeauflage werdet ihr schriftlich dazu aufgefordert, euch zu einer oder mehreren festen Uhrzeiten auf einer Polizeidienststelle, meist an eurem Wohnort, zu melden. Diese Zeiten liegen in der Regel genau in der Spielzeit, können aber auch vor oder nach dem Spiel sein. Damit wird sichergestellt, dass ihr nicht trotzdem an den Spielort reist. Wenn ihr euch nicht meldet, kann gegen euch ein Zwangsgeld verhängt werden oder zur Durchsetzung eine Ingewahrsamnahme erfolgen.
Für das Erteilen einer Meldeauflage muss die Behörde eine konkrete und begründete Gefahr sehen, dass ihr vor Ort Straftaten begehen könntet. Oftmals basiert diese Einschätzung aber auf einer sehr dünnen Grundlage und als Begründung werden vereinzelte Identitätsfeststellungen und eingestellte Ermittlungsverfahren herangezogen. Falls ihr einen derartigen Brief erhalten solltet, ist es daher wichtig, dass ihr sofort mit uns oder eurer Anwältin oder eurem Anwalt Kontakt aufnehmt. Gemeinsam prüfen wir dann, wie ihr euch rechtlich wehren könnt.
In Bremen ist die Meldeauflage übrigens bisher nicht gesetzlich geregelt. Das Oberverwaltungsgericht hat jedoch in einem Urteil aufgrund der Klage eines bekannten Bremer Nazi-Hooligans, gegen den während der EM 2004 Meldeauflagen erteilt worden waren, festgestellt, dass Meldeauflagen auch aufgrund der sogenannten polizeilichen Generalklausel im Bremischen Polizeigesetz ausgesprochen werden dürfen.