Stadionverbot

Stadionverbote werden von den Vereinen oder Verbänden als meist überregionales und bis in die Regionalligen geltendes Hausverbot ausgestellt. Die Vergabe orientiert sich an den zur Vereinheitlichung der Vergabepraxis entwickelten Richtlinien des DFB. Da es sich bei dem Stadionverbot um ein privatrechtliches Instrument handelt, gestaltet sich das juristische Vorgehen dagegen leider oftmals sehr schwierig. Dennoch sind zuletzt Urteile ergangen, die verdeutlicht haben, dass die Aussprache eines Stadionverbotes nicht willkürlich erfolgen darf und eines „sachlichen Grundes“, also eines bestimmten Umstandes bedarf, der ein SV auch in seiner Schwere rechtfertigt. Ihr solltet also in jedem Fall auf uns zukommen, wenn ihr ein Stadionverbot oder ein diesbezügliches Anhörungsschreiben erhaltet, damit wir gemeinsam entscheiden können, was die richtige und sinnvollste Vorgehensweise ist.