Ausreiseverbot

Neben der Meldeauflage ist das Ausreiseverbot ein gängiges Mittel, um Fußballfans bei internationalen Spielen davon abzuhalten, an den Spielort zu reisen. Man darf dann die Bundesrepublik für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr verlassen. Eventuell wird zusätzlich der Pass einbehalten oder zur Durchsetzung eine Meldeauflage verhängt. Diese Ausreiseuntersagung ist eine präventive Maßnahme des Verwaltungsrechts. Die Untersagung kann entweder schriftlich im Vorfeld zugehen, oder aber, was häufiger passiert, direkt bei der Ausreise (z.B. am Flughafen) ausgesprochen werden. Für die Erteilung eines Ausreiseverbots reicht es aus, wenn die Polizei annimmt, dass von dir eine Gefährdung für die innere und äußere Sicherheit, das Ansehen der Bundesrepublik oder die allgemeinen öffentlichen Sicherheit ausgeht. Ein Eintrag in eine dubiose Polizeidatenbank, wie der „Datei Gewalttäter-Sport“ genügt dafür bereits. Allerdings dürfen Gründe für die Maßnahme nach geltender Rechtsprechung nicht länger als 12-18 Monate zurückliegen. Wenn euch das Ausreiseverbot vorab schriftlich mitgeteilt wird, kann es sich lohnen, dagegen – mit der Grün-Weißen Hilfe – vorzugehen. Bekommt ihr das Ausreiseverbot erst direkt an der Grenze oder am Flughafen, solltet ihr euch sofort auf unserem Notfalltelefon melden; eine gerichtliche Überprüfung ist dann aber nur noch nachträglich möglich.