Spendenaufruf: Bußgeldbescheide für Vorsänger

Am 22. Oktober letzten Jahres trat unser Sport-Verein im Breisgau an. Wie immer reisten zahlreiche Werder-Fans hinterher und unterstützten die grün-weiße Elf lautstark. Zur Koordinierung der Gesänge saßen mehrere Vorsänger auf dem Zaun. So üblich dies in allen Stadien ist, in Freiburg stellt es angeblich ein Problem dar. Zwei der Vorsänger erhielten im Nachhinein Bußgeldbescheide der Stadt Freiburg über jeweils 278,50 Euro wegen unerlaubten Besteigens des Zauns im Gästebereich.

Doppelte Stadion(ver)ordnung

In Freiburg existiert neben der Stadionordnung des Sport-Club Freiburg auch eine Stadionverordnung der Stadt Freiburg. Während Verstöße gegen die Stadionordnung des Vereins allenfalls ein Haus- bzw. Stadionverbot nach sich ziehen können, können Verstöße gegen die Stadionverordnung der Stadt als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen in Höhe von bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Dies geschah seit Inkrafttreten der Regelung vor gut zwei Jahren in 24 Fällen, davon 18 Mal wegen Besteigens eines Zauns.

Derartige Verordnungen werden Polizeiverordnungen genannt und sind grundsätzlich auch in anderen Bundesländern zulässig. Im Bremer Weserstadion wäre eine solche rechtliche Konstruktion dennoch nicht ohne Weiteres möglich, weil die Eigentümerin des Stadions, die Bremer Weser-Stadion GmbH, nur zur Hälfte der Stadt gehört, zur anderen Hälfte jedoch dem Verein. Eine Polizeiverordnung im Geltungsbereich des Weserstadions würde also in die privaten Rechte des SV Werder eingreifen. In Freiburg hingegen gehört das (derzeit nach einem Freizeitpark benannte) Mooswaldstadion in Freiburg einem zu hundert Prozent städtischen Unternehmen.

Freiburger Akribie

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt in Deutschland das Opportunitätsprinzip, d. h. die Behörde kann ein Bußgeld verhängen, muss es aber nicht. Konzentriert man sich in Freiburg dementsprechend auf die schwerwiegenden Fälle, z. B. wenn jemand den Zaun übersteigt, um in den Innenraum zu gelangen? Weit gefehlt! Mit großer Akribie hat die Polizei den Ablauf des „Verbrechens“ auf die Sekunde genau protokolliert und jede einzelne Tathandlung mit Standbildern aus der Videoüberwachung belegt. Ein kleiner Auszug:

  • Person (Vorsänger – Jeans-Hose, weiße Turnschuhe und Werder Bremen-Fan-Shirt) steigt auf den Zaun (15:25:52 Uhr)
  • Person sitzt auf dem Zaun und wird um 15:36:34 Uhr durch den Ordner des SC Freiburg angesprochen
  • Person sitzt auf dem Zauneck bis zum Halbzeitpfiff (ca. 16:17 Uhr) und verlässt hiernach den Bereich
  • Person steigt erneut auf den Zaun (16:32:56 Uhr)
  • Person geht vom Zaun herunter (17:38:56 Uhr)

Solidarität zeigen!

Wir werten die Freiburger Praxis als Angriff auf eine lebendige Fankultur und fordern die Verantwortlichen der Stadt Freiburg auf, diese unsägliche Verordnung aufzuheben!

Damit die Vorsänger nicht auf den Kosten von insgesamt 557 Euro sitzen bleiben, rufen wir dazu auf, euch solidarisch zu zeigen und eine kleine Spende in den Topf zu werfen. Nutzt dazu bitte das folgende Spendentool.

Innerhalb von nur 67 Minuten haben wir das Spendenziel bereits erreicht. Vielen Dank an 98 Spender*innen. Wer darüber hinaus unsere Arbeit unterstützen möchte, kann dies hier tun.

Wir halten zusammen – keine*r ist allein!