Begründung für Fanmarschverbot nur mühsam hervorgekramt

Regelmäßig zu Werder-Heimspielen erlässt das Ordnungsamt Bremen eine Allgemeinverfügung, welche ein sogenanntes „Fanmarschverbot“ beinhaltet. Auch beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt war dies wieder der Fall. Allen Fans wird dadurch in einem bestimmten Zeitraum weiträumig untersagt, sich in Form von – nicht näher definierten – Fanmärschen zu bewegen sowie Glasflaschen und „gefährliche Gegenstände“ mitzuführen.

Wir als Grün-Weiße Hilfe sehen in diesen Allgemeinverfügungen eine nicht zu rechtfertigende Freiheitseinschränkung und einen Angriff auf die Bürger:innenrechte sämtlicher Fans. Daher haben wir in der Vergangenheit bereits rechtliche Schritte eingeleitet und vor dem Verwaltungsgericht teilweise Recht bekommen. Um den Bedenken des Gerichts halbwegs Rechnung zu tragen, hat die Polizei bereits ihre Einsatztaktik deutlich angepasst, so dass Gästefans am Hauptbahnhof nun in der Regel auf Nachfrage die Möglichkeit erhalten, sich zumindest in kleinen Gruppen frei bewegen zu können.

In der Veröffentlichung zum Frankfurt-Spiel hat es das Ordnungsamt diesmal unterlassen, die Begründung mitzuliefern, obwohl dies in der Vergangenheit so praktiziert wurde. Über das Bekanntmachungsportal der Stadt Bremen wäre dies ohne Weiteres möglich gewesen.

Wir fragten daraufhin per E-Mail die Begründung beim Ordnungsamt an, um diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Die Antwort ließ zwar nicht lange auf sich warten, fiel aber anders als erwartet aus: Das Ordnungsamt zog sich in gewohnter Wagenburgmentalität zurück und verwies darauf, dass die Begründung für das Fanmarschverbot lediglich im Amt zu den Geschäftszeiten einzusehen sei und eine Herausgabe nicht erfolgen werde. Eine bürgernahe und zeitgemäße Vorgehensweise sieht anders aus, zumal Behörden nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet sind, auf Anfragen Auskunft zu geben.

Wir stellten als GWH über die Plattform „Frag den Staat“ also einen Antrag nach dem IFG und erhielten kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist tatsächlich eine Antwort. Die komplette Verfügung, ihre Begründung sowie den Schriftverkehr könnt ihr hier nachlesen.

Dieser kleine Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass manche Behörden erst auf Nachdruck handeln. „Frag den Staat“ beklagt häufig, dass in Behörden eine Art Wagenburgmentalität herrscht, wonach Beamt:innen meinen, dass Dokumente ihnen allein gehören und sie diese nicht herausgeben wollen. 

Wir als Grün-Weiße Hilfe fordern, dass staatliche Behörden interessierten Bürger:innen Informationen umgehend zugänglich machen müssen!