Im Mai vergangenen Jahres spielte der SV Werder beim 1. FC Union in Berlin. Wie üblich saßen im Rahmen des Spiels unserer Mannschaft einzelne Personen aus der Fanszene auf dem Zaun des Gästeblocks, sei es um den Support zu koordinieren oder in emotionaler Reaktion auf das Spielgeschehen. Gegen mindestens 15 dieser Werder-Fans hat Union Berlin nach dem Spiel Strafantrag wegen Hausfriedensbruch erstattet. Bereits der Vorwurf ist völlig haltlos, denn es handelte sich um fantypisches Verhalten, das nicht strafbar ist. Dennoch beschäftigen die Strafanzeigen derzeit die Berliner Justiz. Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Strafbefehle beantragt, über die dann verschiedene Richter*innen des Amtsgerichts entscheiden mussten. Mit zwei Ausnahmen wurden bisher alle Strafbefehle abgelehnt. Unbeirrt erhob die Staatsanwaltschaft hiergegen Beschwerde und musste sich nun bereits von mehreren Kammern des Landgerichts attestieren lassen, dass sie rechtlich völlig auf dem Holzweg ist.
Stadionverbot
Stadionverbot
Stadionverbote werden von den Vereinen oder Verbänden als meist überregionales und bis in die Regionalligen geltendes Hausverbot ausgestellt. Die Vergabe orientiert sich an den zur Vereinheitlichung der Vergabepraxis entwickelten Richtlinien des DFB. Da es sich bei dem Stadionverbot um ein privatrechtliches Instrument handelt, gestaltet sich das juristische Vorgehen dagegen leider oftmals sehr schwierig. Dennoch sind …