Kürzlich wurde der SV Werder Bremen vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 40.800€ belegt (nachdem Werder die ursprüngliche Strafe von über 60.000€ erfolgreich angefochten hatte). Anlass dafür war, dass Werder-Fans beim Spiel gegen Jahn Regensburg sowohl pyrotechnische Gegenstände gezündet als auch nach Abpfiff den Rasen betreten hatten. Beides waren Ausdruck ihrer Freude und ihrer Begeisterung für den Verein und dessen Aufstieg in die erste Bundesliga. Keine der Verhaltensweisen hatte den Verlauf des Spiels verzögert, beeinträchtigt oder unterbrochen.
„Unsportliches Verhalten“
Diese „Vergehen“ wurden nun vom DFB als „unsportliches Verhalten“ geahndet. Also als ein Verhalten, das angeblich dem Sportsgeist widerspricht, diskriminierend oder gar gewalttätig ist. Wir als Grün-Weiße Hilfe können jedoch in der glücklichen Aufstiegseuphorie keinerlei unsportliches Verhalten erkennen. Im Gegenteil ist es sogar ein elementarer Teil des Sports und seiner Faszination, in den Menschen, die bei den Spielen mitfiebern, positive, gewaltlose Emotionen hervorzurufen.
Antiquiertes Sportgerichtsregime
In diesem Verfahren inszeniert der DFB sich mal wieder, ungeachtet seines eigenen unseriösen und korrupten Gebarens, als ernstzunehmende gerichtliche Instanz, die basierend auf rechtsstaatlichen Grundsätzen gerechte Urteile spreche. Davon kann natürlich keine Rede sein. Die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga haben sich ursprünglich zusammengeschlossen, um Regeln für ihren Spielbetrieb aufzustellen. Man sollte denken, dass sie ein Interesse daran haben, positive Emotionen unter ihren Anhänger*innen weder zu verteufeln, noch zu bestrafen. Da sie aber keine Lust haben, selber eine anständige Sportgerichtsbarkeit auf die Beine zu stellen, unterwerfen sie sich lieber weiterhin dem antiquierten Regime des DFB. Eine Rolle mag auch spielen, dass bei vielen Vereinen keinerlei Solidarität untereinander herrscht und sie sich gegenseitig allzu gerne in die Pfanne hauen. So dass es wenig Bestreben gibt, irgendetwas an Regeln zu ändern, die ihren Konkurrenten schaden. Und gerade die finanziell gut aufgestellten Vereine stecken eine vergleichbare Strafe leichter weg als kleinere Clubs.
„Täterorientierte Sanktionierung“ für imaginäre Schäden
Bis vor einigen Jahren wurden noch ausschließlich hinter verschlossenen Türen völlig an den Haaren herbeigezogene Strafen ausgearbeitet, bei denen in keiner Weise ersichtlich war, weshalb eine Strafe in einer bestimmten Höhe ausfiel. Inzwischen gibt es eine Richtlinie, die „Transparenz“ in den Bestrafungsprozess bringen soll. Der zentrale Leitgedanke dieser Richtlinie lautet „Täterorientierte Sanktionierung“. Damit ist gemeint, die ausgesprochene Verbandsstrafe gegenüber den Fans, deren Verhalten zu der Strafe geführt hat, als „Schadensersatz“ geltend zu machen. Der perverse Witz dabei ist, dass in der Regel ja gar kein Schaden entstanden ist: Nichts ist kaputt gegangen, niemand ist verletzt. Stattdessen wird erst durch die Verbandsstrafe künstlich ein imaginärer „Schaden“ für den bestraften Verein geschaffen. Es handelt sich letztlich um einen selbst generierten „Schaden“, denn das Verbandsstrafensystem beruht eben darauf, dass sich die Vereine ohne Not den fankulturfeindlichen Regeln des DFB unterwerfen.
Ein völlig okayes Fanverhalten zur Unsportlichkeit zu erklären, diese „Unsportlichkeit“ dann durch ein Pseudogericht verurteilen zu lassen, dabei die Strafsummen an der Zahlungskraft von (teils) internationalen Wirtschaftsunternehmen auszurichten und diese Strafsummen schließlich als „Schadens“-Ersatzforderung ungefiltert an individuelle Normalsterbliche (meist Jugendliche oder Heranwachsende) weiterzureichen, die man damit regelmäßig in die Privatinsolvenz treibt – das alles ist und bleibt unsozial in geradezu obszöner Weise. Daran ändert auch nichts, dass dieses Vorgehen vom Bundesgerichtshof für rechtmäßig erklärt wurde – übrigens in einem völlig atypischen Fall, bei dem es um einen Fan ging, der einen Böller zündete, durch den mehrere Menschen erheblich verletzt worden war.
Sollte jemals wieder ein Werder-Fan in diesen hanebüchenen Sumpf an Paralleljustiz geraten, wird die Grün-Weiße Hilfe nichts unversucht lassen, diese fatale Rechtsprechung zu korrigieren und notfalls die finanziellen Folgen für den betroffenen Werder-Fan bestmöglich abzufedern.