Anquatschversuch auf St. Pauli

Beim Spiel des FC St. Pauli gegen Jahn Regensburg am 1. April 2023 ereignete sich möglicherweise ein Anquatschversuch eines Zivilpolizisten, dessen Ziel ein junger Fan war.
Der mutmaßliche Polizist passte den jungen Menschen augenscheinlich gezielt in einem Moment ab, in dem er sich von seinen Freund*innen unbegleitet durch das Stadion bewegte. Der Mann fragte als Gesprächseröffner nach der Vereinszugehörigkeit des Fans. Eine Offenlegung, dass der vermeintlich nette Gesprächspartner Polizeibeamter ist, fand nicht statt. Die betroffene Person ging jedoch nicht weiter auf die Unterhaltung ein.
Doch der Mann ließ nicht locker und verfolgte nach Rücksprache mit weiteren Personen in Zivil den Fan bis auf die Toilette, wo er ihn erneut ansprach. Der Fan erkannte in diesem Moment in dem Mann einen szenekundigen Beamten wieder und entfernte sich aus dem „Gesprächsangebot“. Das einzig richtige Verhalten!

Wir raten dringend davon ab, auf derartige Gesprächsangebote einzugehen. Es gibt keinerlei Pflicht dazu, mit der Polizei zu sprechen, und ihr schützt damit euch und andere. Solltet ihr dennoch Ziel eines Anquatschversuchs werden, schreibt im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll und meldet euch zeitnah bei uns.

Hinweis zu den Szenekundigen Beamt*innen:

Grundsätzlich gilt, dass ihr bei Fußballspielen versuchen solltet, weder mit der uniformierten Polizei, noch den in Zivil auftretenden SKBs zu reden. Auch Smalltalk – und sei es nur ein vermeintlich harmloses Gespräch über das Wetter – solltet ihr freundlich aber entschieden zurückweisen. Gerade die SKBs sind in Bremen und Hamburg maßgeblich an Ermittlungen und anderen Repressionsmaßnahmen gegen Fußballfans beteiligt.
Solltet ihr von SKBs oder sonstiger Polizei angesprochen werden, gilt: ruhiges, sachliches Verhalten zeigen und ein freundlicher Ton. Auch dann, wenn sie versuchen, euch zu provozieren und ihr euch in einer emotionalen Situation befindet. Außerdem ist es nie verkehrt, euch den Namen der Beamt*innen oder eine andere Identifizierungsmöglichkeit nennen zu lassen. In Bremen sind Polizist*innen gesetzlich verpflichtet, sich per Dienstausweis zu legitimieren, beim Einsatz in Zivilkleidung hat dies sogar unaufgefordert zu geschehen (§ 9 BremPolG). In Hamburg ist die Ausweispflicht nur unzureichend in einer nicht-öffentlichen Dienstanweisung geregelt.
Glaubt nicht, dass ihr der kriminalistischen List von Polizist*innen bzw. SKB überlegen seid! Sie sind professionell für genau solche Situationen ausgebildet.
Bleibt einfach freundlich, aber bestimmt bei dem Minimum an Kontakt, der euch aufgezwungen wird, und beendet die Interaktion so bald wie möglich.

Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, die Menschen unbehelligt ihr Leben leben zu lassen, solange sie nicht im Einzelfall durch rechtliche Bestimmungen ermächtigt ist, in das Leben der Menschen einzugreifen. Das müssen gute Gründe wie z. B. die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten sein. Auf welcher rechtlichen Grundlage der mutmaßliche Polizist hier gemeint haben könnte, sich dem betroffenen Fan aufdrängen zu dürfen, bleibt im Dunkeln.

Braun-Weisse Hilfe & Grün-Weiße Hilfe | April 2023

Nachtrag (09.04.2023): In einer früheren Fassung hatten wir uns die Wahrnehmung des betroffenen Fans zu eigen gemacht, dass der Anquatschversuch durch einen Bremer SKB erfolgt sei. Die Polizei Bremen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, sie sei beim besagten Spiel in keiner Weise eingebunden gewesen. Auch privat sei kein Bremer SKB vor Ort gewesen. Da wir eine irrtümliche Verwechslung nicht ausschließen können, haben wir einige Formulierungen angepasst.