Rechtsmittel gegen Behördenhandeln

Behördliches Handeln muss nicht zwingend hingenommen werden, vor allem, wenn es willkürlich geschieht. Hierfür gibt es verschiedene Arten des Rechtsschutzes, um sich gegen einen Verwaltungsakt zu wehren. Es kann entweder die Nichtigkeit oder die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes festgestellt werden. Sollte dies erfolgreich sein, hast du Ausgleichs- und Ersatzansprüche gegenüber der erlassenden Behörde. Rechtsmittel sind mit (teilweisen hohen) Kosten verbunden, sollten dich aber nicht davon abhalten, deine Rechte einzufordern. Es macht allerdings Sinn, sich vorher über die möglichen Erfolgsaussichten und die Kostenfrage eine Einschätzung zu holen. Entweder bei deiner Anwältin bzw. deinem Anwalt oder bei deiner Fanhilfe. Die Grün-Weiße Hilfe unterstützt dich gerne bei deinem Widerspruch bzw. deiner Klage. Selbstverständlich tun wir das kostenlos!

Widerspruch als Rechtsbehelf

Erhältst du per Post einen Verwaltungsakt, kannst du innerhalb der im Brief genannten Frist Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch kommt für Verwaltungsakte in Frage, die noch nicht erledigt sind. Also zum Beispiel bei einer Meldeauflage für ein Spiel in ein paar Monaten. Der Widerspruch wird dann zunächst von der Behörde selbst und anschließend von einer Widerspruchsbehörde auf Fehler überprüft. Hierfür stehen der Behörde in der Regel 3 Monate Bearbeitungszeit zur Verfügung. Nach 3 Monaten Untätigkeit kannst du die Behörde auf eine Entscheidung verklagen.

Anfechtungsklage

Wird der Widerspruch abgelehnt kannst du die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts gerichtlich durch eine Anfechtungsklage prüfen lassen. Die Klagefrist beträgt 4 Wochen.

Feststellungsklage

Der Verwaltungsakt kann auch nichtig sein. Dies ist der Fall, wenn grobe Formfehler vorliegen. Also beispielsweise, wenn du der falsche Adressat für die Maßnahme bist oder unklar ist, welche Behörde die Maßnahme verhängt. Dies ist jedoch nur höchst selten der Fall, weil die Behörden mit standardisierten Vordrucken arbeiten.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Bei kurzfristigen Maßnahmen, wie einer Ingewahrsamnahme, einem Platzverweis, oder einer Ausreiseuntersagung kann mittels einer Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Fortsetzungsfeststellungsklage und einer Anfechtungsklage besteht darin, dass die Anfechtungsklage sich gegen einen Verwaltungsakt, der in der Zukunft liegt, richtet. Die Rechtswidrigkeit soll festgestellt werden, bevor der Verwaltungsakt erledigt ist. Die Fortsetzungsfeststellungsklage stellt erst nachträglich die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes fest, der schon „abgelaufen“ ist. Die Klagefrist beträgt hier ebenfalls 4 Wochen.