Dienstaufsichtsbeschwerde

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein sogenannter Rechtsbehelf mit dem ein persönliches Fehlverhalten oder eine Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers (z. B. Polizist*in) einer Behörde gerügt werden kann. Er kann grundsätzlich von jeder Person eingereicht werden und ist weder an eine bestimmte Form, noch an eine Frist gebunden. Es empfiehlt sich allerdings die Beschwerde zeitnah zum fraglichen Verhalten zu stellen und den Sachverhalt ausführlich zu begründen, bestenfalls mit Beweisen. Zuständig ist der*die jeweilige Dienstvorgesetzte, in der Regel der*die Leiterin der jeweiligen Behörde. Gebühren oder Kosten fallen für das Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht an. Zu Beachten ist, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruchs oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen kann.

Sofern eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgreich ist, können dienstaufsichtsrechtliche oder organisatorische Maßnahmen gegen den*die Beamt*in die Folge sein. Beamt*innen droht ein Disziplinarverfahren, Angestellt*innen eine arbeitsrechtliche Konsequenz.

Ein Schreiben um eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, kann wie folgt aussehen:

Adresse des Absenders

Adresse der Dienststelle der*des Bediensteten

Datum

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau / Herr [Name der*des Bediensteten]

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr [Vorgesetzte*r der*des Bediensteten],

gegen die oben genannte Bedienstete / den oben genannten Bediensteten erhebe ich hiermit

Dienstaufsichtsbeschwerde.

Begründung:

[Ausführliche Beschreibung des zur Beschwerde führenden Sachverhalts]

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]