Beleidigung/ACAB

Eine Beleidigung ist nach §185 StGB eine unter Strafe gestellte Handlung, welche die Ehre einer anderen Person verletzt, etwa durch herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten. Sie ist ein „absolutes Antragsdelikt“, das heißt die Strafverfolgungsbehörden dürfen im Regelfall nur aktiv werden, wenn der*die Betroffene einen Strafantrag stellt. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme erfolgen, ansonsten ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich. Jedoch gehen manche Polizeibehörden trotzdem dazu über, erst mal ein Verfahren einzuleiten und die vermeintlich beledigte Person(en) im Nachhinein zu kontaktieren und aufzufordern einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei Spruchbändern in Fankurven ist dies mehrmals der Fall gewesen, so auch bei der „Causa Hopp“.

„ACAB“

Die Buchstabenfolge „ACAB“ kann je nach Interpretation verschieden Bedeutungen haben. Staatsanwaltschaften und Gerichte gehen aber davon aus, dass es sich dabei um die Abkürzung des englischen Satztes „All Cops Are Bastards“ („Alle Polizist*innen sind Bastarde“) handelt. In den vergangenen Jahren gab es unterschiedliche Rechtsprechungen über die Strafbarkeit. Im Jahr 2016 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss grundlegend klar gestellt, dass die Parole unter die allgemeine Meinungsfreiheit fällt, solange sie sich nicht auf eine überschaubare und abgrenzbare Gruppe bezieht. So muss für eine Strafbarkeit eine Person gezielt gemeint sein, zum Beispiel durch das Zeigen auf den Schriftzug vor einem*r Polizist*in. Ähnlich wie bei „ACAB“ verhält es sich mit den Abkürzungen „FCK CPS“ oder der Zahlenfolge „1312“. So ärgerlich es ist, nicht alle Staatsanwaltschaften und Gerichte kennen dieses Grundsatzurteil und müssen so manches Mal durch Fanhilfen oder Anwält*innen darauf aufmerksam gemacht werden. Zuletzt etwa bei einem Fall der Fanhilfe Braunschweig.

Aufgrund dieser Unkenntnis (oder aus polizeilichem Kalkül) kommt es deshalb immer wieder zu Ermittlungsverfahren, auch wenn am Ende eine Einstellung oder ein Freispruch erfolgt. Mit dem Verfahren können ebenso Grundrechtseingriffe, wie Hausdurchsuchungen, verbunden sein. Es ist in manchen Bundesländern außerdem schon vorgekommen, dass Kleidung mit derartigen Slogans aus Gefahrenabwehrgründen von der Polizei beschlagnahmt wurde und die betroffene Person dann ohne Kleidung dastand.

Empfehlung der GWH

An sich muss es jede*r für sich entscheiden, ob er*sie derartige Slogans verwendet. Jedoch sollte man sich der Risiken (und auch der politischen Umstrittenheit des Begriffs) bewusst sein. Wir werden daher keine abschließende Bewertung im Fall „ACAB“ vornehmen oder gar ein Ausschlusskriterium für eine Unterstützung formulieren, wie es andere Fanhilfen tun. Wir betrachten immer jeden Fall einzeln und du kannst dich natürlich an uns wenden, wenn du Hilfe brauchst!