Jugendgerichtshilfe

Wenn du als Jugendliche*r (14-17 Jahre) oder Heranwachsende*r (18-21 Jahre) Beschuldigte*r in einem Strafverfahren bist, wird von der Polizei – spätestens mit der Abgabe der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft – die Jugendgerichtshilfe informiert. Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, sich über deine Persönlichkeit, deine Entwicklung und dein persönliches Umfeld ein umfassendes Bild zu machen. Nach Abschluss ihrer Ermittlungen wird sie dem Gericht Bericht erstatten und eine Empfehlung zu ergreifenden Sanktionsmaßnahmen abgeben. Sie ist häufig auch im Gerichtsprozess anwesend. Für ihre Ermittlungen wird sie in der Regel versuchen mit dir einen Gesprächstermin auszumachen. Die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe ist jedoch freiwillig und muss nicht wahrgenommen werden. Im Verfahren steht ihr kein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Daher birgt ein Gespräch immer die Gefahr, dass du dich oder andere durch deine Aussage ungewollt belastest.

Es ist aber nicht immer sinnvoll sich der Jugendgerichtshilfe völlig zu verweigern. Ihre abgegebene Sozialprognose hat nämlich einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Gericht und ggf. auf die Strafzumessung. Wie so oft muss man den Einzellfall betrachten. In jedem Fall solltest du Aussagen zu Tathergängen und Mittäter*innen unterlassen. Die Jugendgerichtshilfe wird dies im Normalfall auch akzeptieren. Außerdem ist es absolut empfehlenswert zuvor mit deiner Fanhilfe und deiner Strafverteidiger*in bzw. deinem Strafverteidiger Rücksprache zu halten.