In Deutschland gilt ein föderalistisches Staatsprinzip. Das bedeutet, dass bestimmte hoheitliche Aufgaben vom Bund ausgeführt werden und andere wiederum von den einzelnen Bundesländern. Dies ist auch bei der Polizei der Fall, sie ist „Ländersache“. Rechtsgrundlagen, Befugnisse und Aufgaben sind in den jeweiligen Polizeigesetzen definiert. In Bremen ist dies das Bremische Polizeigesetz. Bei sog. „Großlagen“ (z. B. Fußballspielen) können Polizeieinheiten, meist die Bereitschaftspolizei, im Rahmen eines Amtshilfeersuchen auch in anderen Bundesländern tätig werden.
Neben den Landespolizeibehörden gibt es noch die Bundespolizei. Die Behörde ging aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervor. Ihre Aufgaben umfassen Grenzschutz, Tätigkeiten der Bahnpolizei sowie Schutz des Luftverkehrs und Organen des Bundes. Außerdem stellt sie eine eigene Bereitschaftspolizei. Die Befugnisse und Aufgaben werden im Bundespolizeigesetz geregelt. Viele Fußballfans kommen häufig an Bahnhöfen bzw. Zugreisen und bei Ausreisen ins Ausland (Grenzübergang, Flughafen) mit ihr in Kontakt.