Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Auskunftsersuchen bei der Polizei: Hol dir deine Daten zurück!

Wer regelmäßig zum Fußball fährt, weiß: Auch ohne eigenes Zutun kann man jederzeit in den Fokus der Polizei geraten. Wenn die Polizei erst einmal deine Daten im Zusammenhang mit einem Vorfall gespeichert hat, führt leicht jeder weitere Kontakt mit der Polizei zu weiteren Speicherungen. Viele Fans sind so Zielobjekt von Gefährderansprachen oder gar von Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverboten geworden, ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Auch im normalen Alltag kann es bei Verkehrskontrollen oder Urlaubsreisen höchst unangenehm werden, wenn du als „polizeibekannt“ giltst. Darum solltest du immer wissen, welche Informationen die Polizei über dich gespeichert hat. Nur dann kannst du frühzeitig dafür sorgen, dass rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden, bevor sich immer mehr vermeintliches Polizeiwissen über dich ansammelt. Keinesfalls solltest du dich darauf verlassen, dass sich die Polizei von sich aus an Recht und Gesetz hält. Das haben die Datenschutzskandale bei der Polizei Bremen hinreichend bewiesen.

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Kontroll-Wahn im Waldstadion – Gästefans müssen sich für Fußball ausziehen

Nachtrag 06.04.2024:

Die Arbeit der Fanhilfen wirkt! Die Intensivkontrollen haben, unserer Beobachtung nach, gestern nicht statt gefunden. Insgesamt war eine fanfreundlichere Verbesserung der Situation am Gästeblock wahrzunehmen. Wer gegenteiliges festgestellt hat, den bitten wir sich bei uns zu melden.

In Kürze steht unser diesjähriges Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt an. Für viele eine beliebte Auswärtstour, die jedoch regelmäßig von den Ordnungsmaßnahmen vor Ort negativ überschattet wird. Uns wurden in den letzten Jahren immer wieder Zwischenfälle im Waldstadion mitgeteilt. Es gibt viele Punkte, die uns Anlass zur Kritik geben:

  • wiederholte Personen- und Ticketkontrollen (bis zu drei Kontrollen, bevor man den Gäste-Stehblock betreten darf);
  • teilweise dauerhafte Beobachtung und/oder Bewachung durch Ordner*innen und Polizei zwischen den Kontrollen;
  • ein allgemeines Bedrohungsszenario durch einen mit Kabelbindern und verstärkten Handschuhen hochgerüsteten Ordnungsdienst;
  • die willkürliche Auswahl der zu durchsuchenden Personen bei der späteren Intensivkontrolle am Block;
  • Einzelkontrollen in abgeschotteten Räumen abseits von Bezugsgruppen und einem kontrollierenden Blick der Öffentlichkeit;
  • das immer wieder geforderte Ausziehen sowie Griffe in den Intimbereich der Fans durch Ordner*innen

All dies wird außerdem immer wieder unter deutlicher Polizeipräsenz durchgeführt.

Wir möchten alle Werder-Fans darauf hinweisen: Ihr müsst euch den Intensivkontrollen nicht beugen! Ihr habt das Recht, NEIN zu sagen und das Stadion zu verlassen. Meldet euch gerne bei uns zur Dokumentation, solltet ihr in die Situation gebracht werden, zwischen Intensivkontrolle und dem Verlassen des Stadions zu wählen, obwohl ihr eine gültige Eintrittskarte habt.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem [Neuer Termin]

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 02. Februar 2024, 18 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Wird verschoben: Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem

Aufgrund der streikbedingten Zugausfälle kann unser Referent leider nicht wie geplant an- und abreisen. Daher müssen wir die Veranstaltung leider verschieben. Einen neuen Termin werden wir alsbald bekanntgeben. Wir bitten um Verständnis.

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 08. Dezember 2023, 19 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Veranstaltung: Polizei und Holocaust

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizei und Holocaust – Ein Blick auf „Ganz normale Männer“

Was waren die Haupttätergruppen im Nationalsozialismus? Die SS, SA, Wehrmacht oder die Gestapo? Natürlich! Vergessen wird aber oft, dass es auch Institutionen mit einer großen staatlichen Kontinuität gibt, die sich entscheidend an der Shoah beteiligten. Dazu gehört zweifellos die deutsche Polizei. Ihre Aufgabenfelder umfasste etwa die Deportationen und Ghettoisierung von Jüdinnen*Juden – und Massenerschießungen von Hunderttausenden. In Polizeibataillonen verübten zehntausende Polizisten in besetzte Gebieten Kriegsverbrechen. Viele der Täter arbeiteten in der Nachkriegszeit wieder in unterschiedlichsten Polizeibehörden der Bundesrepublik.

Vor 30 Jahren revolutionierte Christopher Browning in seiner Studie „Ganz normale Männer“ die Täterforschung. Er wies am Beispiel eines Hamburger Reservepolizeibataillons bedeutende Handlungsoptionen der beteiligten Polizisten nach. Der Vortrag ordnet die Rolle der uniformierten Polizei im NS-Staat ein und erweitert die Debatte um Täterschaft um aktuelle geschichtswissenschaftliche Deutungen von Kategorien wie Kollaboration, Raum und Geschlecht in Anlehnung an das neu erschienene Buch „Polizei und Holocaust – Eine Generation nach Christopher Brownings Ordinary Men“. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Bremer Polizeibataillon 303 gelegt, das sich an den Massenexekutionen in Babyn Jar bei Kiew am 29. und 30. September 1941 in Form genozidaler Gewalt beteiligte.

Der Referent ist Mitherausgeber des Bandes und Wissenschaftlich-Pädagogischer Mitarbeiter des Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster.

Am Freitag, 27. Oktober 2023, 19 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat

Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichten Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.

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Großspurige Ankündigungen und Behinderung der Justiz

Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert die von der Polizei Bremen angekündigten Maßnahmen gegen Bayern-Fans und wirft ihr vor, eine gerichtliche Überprüfung bewusst zu behindern. Die Polizei hatte im Vorfeld des morgigen Auftaktspiels der Fußball-Bundesliga öffentlich verkündet, Identifizierungsmaßnahmen auch gegen Bayern-Fans durchführen zu wollen, die im Mai beim letzten Gastspiel ihrer Mannschaft in Bremen lediglich Banner und Blockfahnen gehalten hätten. Die Polizei wirft diesen Personen vor, dadurch ein Umkleiden und Vermummen von Personen und das Abbrennen von Pyrotechnik ermöglicht zu haben. Dadurch hätten sie sich, so die Polizei, angeblich strafbar gemacht. „Hier werden Gästefans kriminalisiert, die einfach nur im Block standen und eine Fahne gehalten haben, welche dort durch die Reihen weitergereicht wurde. Das ist ein völlig normales und neutrales Fanverhalten, wie es auch im Werder-Fanblock üblich ist. Daraus den Vorwurf einer Straftat zu konstruieren, ist rechtlich sehr gewagt und in dieser Pauschalität schlicht unseriös“, meint der Bremer Rechtsanwalt Nils Dietrich.

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