Auskunftsersuchen bei der Polizei: Hol dir deine Daten zurück!

Wer regelmäßig zum Fußball fährt, weiß: Auch ohne eigenes Zutun kann man jederzeit in den Fokus der Polizei geraten. Wenn die Polizei erst einmal deine Daten im Zusammenhang mit einem Vorfall gespeichert hat, führt leicht jeder weitere Kontakt mit der Polizei zu weiteren Speicherungen. Viele Fans sind so Zielobjekt von Gefährderansprachen oder gar von Ausreise-, Aufenthalts- und Stadionverboten geworden, ohne je eine Straftat begangen zu haben.

Auch im normalen Alltag kann es bei Verkehrskontrollen oder Urlaubsreisen höchst unangenehm werden, wenn du als „polizeibekannt“ giltst. Darum solltest du immer wissen, welche Informationen die Polizei über dich gespeichert hat. Nur dann kannst du frühzeitig dafür sorgen, dass rechtswidrig gespeicherte Daten gelöscht werden, bevor sich immer mehr vermeintliches Polizeiwissen über dich ansammelt. Keinesfalls solltest du dich darauf verlassen, dass sich die Polizei von sich aus an Recht und Gesetz hält. Das haben die Datenschutzskandale bei der Polizei Bremen hinreichend bewiesen.

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Kontroll-Wahn im Waldstadion – Gästefans müssen sich für Fußball ausziehen

Nachtrag 06.04.2024:

Die Arbeit der Fanhilfen wirkt! Die Intensivkontrollen haben, unserer Beobachtung nach, gestern nicht statt gefunden. Insgesamt war eine fanfreundlichere Verbesserung der Situation am Gästeblock wahrzunehmen. Wer gegenteiliges festgestellt hat, den bitten wir sich bei uns zu melden.

In Kürze steht unser diesjähriges Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt an. Für viele eine beliebte Auswärtstour, die jedoch regelmäßig von den Ordnungsmaßnahmen vor Ort negativ überschattet wird. Uns wurden in den letzten Jahren immer wieder Zwischenfälle im Waldstadion mitgeteilt. Es gibt viele Punkte, die uns Anlass zur Kritik geben:

  • wiederholte Personen- und Ticketkontrollen (bis zu drei Kontrollen, bevor man den Gäste-Stehblock betreten darf);
  • teilweise dauerhafte Beobachtung und/oder Bewachung durch Ordner*innen und Polizei zwischen den Kontrollen;
  • ein allgemeines Bedrohungsszenario durch einen mit Kabelbindern und verstärkten Handschuhen hochgerüsteten Ordnungsdienst;
  • die willkürliche Auswahl der zu durchsuchenden Personen bei der späteren Intensivkontrolle am Block;
  • Einzelkontrollen in abgeschotteten Räumen abseits von Bezugsgruppen und einem kontrollierenden Blick der Öffentlichkeit;
  • das immer wieder geforderte Ausziehen sowie Griffe in den Intimbereich der Fans durch Ordner*innen

All dies wird außerdem immer wieder unter deutlicher Polizeipräsenz durchgeführt.

Wir möchten alle Werder-Fans darauf hinweisen: Ihr müsst euch den Intensivkontrollen nicht beugen! Ihr habt das Recht, NEIN zu sagen und das Stadion zu verlassen. Meldet euch gerne bei uns zur Dokumentation, solltet ihr in die Situation gebracht werden, zwischen Intensivkontrolle und dem Verlassen des Stadions zu wählen, obwohl ihr eine gültige Eintrittskarte habt.

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Aktionstag für Fanrechte

Am 30. März ruft die Grün-Weiße Hilfe zu einem Aktionstag für Fanrechte auf! Beim Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg soll sich alles rund um EURE Rechte drehen. Das Recht, euch frei zu einem Auswärtsspiel zu bewegen. Das Recht, nicht anlasslos in polizeilichen Datenbanken zu landen. Das Recht auf Datenschutz und Ausbleiben von polizeilicher Willkür. Kurz gesagt: EUER Recht auf Rechtstaatlichkeit.

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Stadionverbote und Anzeigen für Zaunsitzen – Union Berlin kriminalisiert Werder-Fans

Im Mai vergangenen Jahres spielte der SV Werder beim 1. FC Union in Berlin. Wie üblich saßen im Rahmen des Spiels unserer Mannschaft einzelne Personen aus der Fanszene auf dem Zaun des Gästeblocks, sei es um den Support zu koordinieren oder in emotionaler Reaktion auf das Spielgeschehen. Gegen mindestens 15 dieser Werder-Fans hat Union Berlin nach dem Spiel Strafantrag wegen Hausfriedensbruch erstattet. Bereits der Vorwurf ist völlig haltlos, denn es handelte sich um fantypisches Verhalten, das nicht strafbar ist. Dennoch beschäftigen die Strafanzeigen derzeit die Berliner Justiz. Die Staatsanwaltschaft hatte tatsächlich Strafbefehle beantragt, über die dann verschiedene Richter*innen des Amtsgerichts entscheiden mussten. Mit zwei Ausnahmen wurden bisher alle Strafbefehle abgelehnt. Unbeirrt erhob die Staatsanwaltschaft hiergegen Beschwerde und musste sich nun bereits von mehreren Kammern des Landgerichts attestieren lassen, dass sie rechtlich völlig auf dem Holzweg ist.

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Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem [Neuer Termin]

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 02. Februar 2024, 18 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Täglich grüßt das Freiburger Ordnungsamt

Nachtrag 12.12.2023:

Gute Nachrichten aus Freiburg – der Gemeinderat scheint die Fan-Kritik verstanden zu haben und fordert nun ein Ende der Bußgelder für Vorsänger, die im Gästeblock auf dem Zaun sitzen (müssen). Danke an alle, die an diesem Beschluss beteiligt waren! 

Im August diesen Jahres spielte der SV Werder beim SC Freiburg. Wie gewohnt saßen im Gästeblock mehrere Vorsänger aus der Fanszene auf dem Zaun um die Gesänge zu koordinieren. Zwei erhielten jetzt erneut Post vom Freiburger Ordnungsamt. Ihnen wurde ein Bußgeld in Höhe von jeweils 328,50 € auferlegt. Wir berichteten bereits im Mai über diese absurde Praxis und riefen damals dazu auf die Betroffenen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen.

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Wird verschoben: Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem

Aufgrund der streikbedingten Zugausfälle kann unser Referent leider nicht wie geplant an- und abreisen. Daher müssen wir die Veranstaltung leider verschieben. Einen neuen Termin werden wir alsbald bekanntgeben. Wir bitten um Verständnis.

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizeigewerkschaften als Polizeiproblem – Ein kritischer Blick auf besondere Gewerkschaften

In dem Vortrag wird ein kritischer Blick auf Polizeigewerkschaften als politische Akteure gelegt. Hierbei wird insbesondere am Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) analysiert warum Polizeigewerkschaften oft Teil des Problems und nicht der Lösung sind.

Der Referent Alexander Bosch ist Soziologe und Ethnologe aus Berlin.

Am Freitag, 08. Dezember 2023, 19 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Veranstaltung: Polizei und Holocaust

Die Grün Weiße Hilfe lädt ein:

Polizei und Holocaust – Ein Blick auf „Ganz normale Männer“

Was waren die Haupttätergruppen im Nationalsozialismus? Die SS, SA, Wehrmacht oder die Gestapo? Natürlich! Vergessen wird aber oft, dass es auch Institutionen mit einer großen staatlichen Kontinuität gibt, die sich entscheidend an der Shoah beteiligten. Dazu gehört zweifellos die deutsche Polizei. Ihre Aufgabenfelder umfasste etwa die Deportationen und Ghettoisierung von Jüdinnen*Juden – und Massenerschießungen von Hunderttausenden. In Polizeibataillonen verübten zehntausende Polizisten in besetzte Gebieten Kriegsverbrechen. Viele der Täter arbeiteten in der Nachkriegszeit wieder in unterschiedlichsten Polizeibehörden der Bundesrepublik.

Vor 30 Jahren revolutionierte Christopher Browning in seiner Studie „Ganz normale Männer“ die Täterforschung. Er wies am Beispiel eines Hamburger Reservepolizeibataillons bedeutende Handlungsoptionen der beteiligten Polizisten nach. Der Vortrag ordnet die Rolle der uniformierten Polizei im NS-Staat ein und erweitert die Debatte um Täterschaft um aktuelle geschichtswissenschaftliche Deutungen von Kategorien wie Kollaboration, Raum und Geschlecht in Anlehnung an das neu erschienene Buch „Polizei und Holocaust – Eine Generation nach Christopher Brownings Ordinary Men“. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das Bremer Polizeibataillon 303 gelegt, das sich an den Massenexekutionen in Babyn Jar bei Kiew am 29. und 30. September 1941 in Form genozidaler Gewalt beteiligte.

Der Referent ist Mitherausgeber des Bandes und Wissenschaftlich-Pädagogischer Mitarbeiter des Geschichtsort Villa ten Hompel in Münster.

Am Freitag, 27. Oktober 2023, 19 Uhr
im OstKurvenSaal des Weserstadions

Die Veranstaltung ist kostenfrei und für alle offen!

Ende der Verfolgung eines Unschuldigen

Landgericht Bremen lässt Anklage gegen Werder-Fan nicht zur Verhandlung zu – Rechtsanwalt vermutet „politisches Verfolgungsinteresse“

Nach fast sechs quälend langen Jahren erhielt nun ein Mitglied der Grün-Weißen Hilfe die erlösende Nachricht, dass die absurde Strafverfolgung gegen ihn ein Ende gefunden hat. Der Betroffene war mit drei anderen Werder-Fans wegen des Vorwurfs eines „besonders schweren Landfriedensbruchs“ angeklagt worden und musste bis zuletzt befürchten, bei der am morgigen Donnerstag beginnenden Hauptverhandlung auf der Anklagebank zu sitzen. Mit Beschluss vom 13. September lehnte das Landgericht Bremen aber nun die Zulassung der gegen ihn erhobenen Anklage ab.

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