Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, „der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“ (§ 35 Satz BremVwVfG) Bedeutet: Allgemeinverfügungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn keine Privatperson betroffen ist, sondern die Allgemeinheit bzw. eine bestimmte Gruppe (z. B. Fußballfans) und es zu kompliziert ist, für eine kurze Dauer extra ein Gesetz oder eine Verordnung zu erlassen. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
In Bremen erlässt das Ordnungsamt regelmäßig Allgemeinverfügungen um sogenannte „Fanmärsche“ zu unterbinden und vermeintlich gefährliche Gegenstände wie Glasflaschen auf Anreisewegen zu verbieten. Für Fans wird es dadurch faktisch unmöglich, individuell zum Stadion zu laufen. Alle werden bereits am Bahnhof abgefangen und in Busse gedrängt. Die Behörde begründet diese de facto Gewahrsamnahme mit einer juristischen Taschenspielerei. Gegen diese gesetzwidrige Form der Freiheitsentziehung haben wir bereits im Eilverfahren Klage erhoben und teilweise Recht bekommen. Das Ordnungsamt bzw. die Polizei haben daraufhin ihre Maßnahmen geringfügig angepasst, um in einem späteren Gerichtsverfahren besser dazustehen. Eine Grundsatzentscheidung eines Gerichts steht allerdings noch aus.
Ebenso erlässt die Bundespolizei gelegentlich bei Zuganreisen eine Allgemeinverfügung mit Verbotsanordnungen.