Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

Weiterlesen

Spendenaktion: Solidarität mit den Verdener Sechs

Spendenaktion: Solidarität mit den Verdener Sechs

Viele werden sich noch daran erinnern: Vor gut vier Jahren kam es in der Verdener Straße am Rande des Nordderbys gegen den HSV zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Bremer Ultras und Nazihooligans. Für einen der Ultras, der mehrere Monate in Untersuchungshaft saß, gab es in der Folge unter dem Motto „Free Valentin“ eine riesige internationale Solidaritätswelle. Mittlerweile sind die Strafverfahren gegen sechs weitere Beschuldigte aus der Bremer Ultraszene zu Ende gegangen – mit Strafgeldern sowie Anwalts- und Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe. Nach einigen Soli-Partys und einer T-Shirt-Aktion ist aktuell noch ein Betrag von rund 17.500 Euro offen.

Mehr Infos

Auf diesen Kosten sollen die sechs nicht sitzen bleiben. Denn die Auseinandersetzung, aufgrund derer sie bestraft wurden, gehört letztlich zu einem politischen Konflikt mit Nazi-Schlägertypen, den auszutragen eine Notwendigkeit war und bleibt. Darum zeigt euch solidarisch mit den sechs antifaschistischen Bremer Ultras und helft mit eurer Spende, sie von den hohen Kosten zu entlasten. Solidarität ist unsere Stärke!

Nutzt einfach das folgende Spendentool oder überweist direkt auf unser Konto:

Kontoinhaber: Grün-Weiße Hilfe e. V.
IBAN: DE19430609672039046400
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Verdener Sechs

Update 13.10.2021: Vielen Dank für eure Solidarität! Mittlerweile konnten alle Kosten der Verdener Sechs durch Spendengelder ausgeglichen werden, so dass wir die Spendenaktion erfolgreich beenden konnten.