Verwaltungsgericht: Der Polizeieinsatz gegen Werder-Fans in Wolfsburg war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 31. Januar 2024 festgestellt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen Werder-Fans am Wolfsburger Hauptbahnhof rechtswidrig waren. Wir bedanken uns bei den zahlreichen Fans, deren Augenzeugenberichte es der Klägerin und uns ermöglicht haben, stellvertretend für alle Betroffenen diesen gerichtlichen Erfolg zu erzielen.

Im Einzelnen hat das Gericht festgestellt, dass

  • die Feststellung der Identität der Klägerin rechtswidrig war,
  • die Durchsuchung der Klägerin und ihrer Sachen rechtswidrig war,
  • das auch gegenüber der Klägerin ausgesprochene Aufenthaltsverbot für das Wolfsburger Stadtgebiet rechtswidrig war,
  • dass alle personenbezogenen Daten der Klägerin im Zusammenhang mit den beanstandeten Maßnahmen zu löschen bzw. zu vernichten sind.

Kurzum: Alle Maßnahmen in der Kontrollstelle waren rechtswidrig. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts möge den betroffenen Werder-Fans Genugtuung verschaffen. Nun ist gerichtlich festgestellt, dass sie in Wolfsburg rechtswidrig behandelt wurden.

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Wie die Wolfsburger Polizei die Öffentlichkeit getäuscht hat

Etwas mehr als ein Jahr liegen die polizeilichen Schikanen gegen Werder-Fans beim letzten Saisonauftakt in Wolfsburg nun zurück. Zu diesem Anlass werfen wir erstmals einen kritischen Blick auf die öffentlichen Erklärungen der Polizei Wolfsburg im Nachgang des Einsatzes. Diese sind zwar nicht Gegenstand der von der Grün-Weißen Hilfe eingereichten Klage gegen den Polizeieinsatz, dennoch lassen die in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig vorgelegten Unterlagen den Schluss zu, dass die Polizei Wolfsburg damals und bis heute die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht hat. Die von ihr behaupteten „konkreten polizeilichen Erkenntnisse“, dass die Bremer Fans Pyrotechnik mit sich führen, hat es in Wahrheit nie gegeben. Stattdessen offenbart sich eine höchst unprofessionelle Polizeiarbeit mit frappierenden Widersprüchen.

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Klage gegen Polizeieinsatz in Wolfsburg eingereicht

Wie zuvor angekündigt hat die Grün-Weiße Hilfe nun gegen den skandalösen Polizeieinsatz am Wolfsburger Hauptbahnhof Klage eingereicht. Am 13. November übermittelte GWH-Rechtsanwältin Lea Voigt, im Namen eines von den Polizeimaßnahmen betroffenen Mitglieds der Grün-Weißen Hilfe, den entsprechenden Schriftsatz an das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Klage richtet sich gegen sechs Aspekte des vollumfänglich rechtswidrigen Polizeieinsatzes: Die …

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Und sie bewegt sich doch

Letzte Woche berichteten wir an dieser Stelle über unsere Klage auf Datenlöschung. Zu der Klage sahen wir uns gezwungen, nachdem die Polizei monatelang nicht auf die Anfragen der Rechtsanwältin unseres Mitglieds reagierte. Ungleich schneller ging es plötzlich, als die taz heute für einen Artikel über unsere Klage die Polizei um Stellungnahme bat: Kurz vor Redaktionsschluss …

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GWH-Mitglied klagt auf Datenlöschung nach Pyro-Aktion

Mit Unterstützung der Grün-Weißen Hilfe klagt ein Werder-Fan beim Verwaltungsgericht Bremen auf Löschung von Daten aus einem Strafverfahren. Die Polizei Bremen hatte auf den im August gestellten Datenlöschungsantrag der Klägerin überhaupt nicht reagiert, auch nicht nach mehrmaliger Erinnerung und Fristsetzung. Pyro-Aktion beim Pokalspiel gegen Atlas Hintergrund der Datenspeicherung war ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer …

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