Werder-Fans in Straßburg nicht willkommen

Werder-Fans, die am Samstag die Freundschaftsspiele ihres Vereins in Straßburg besuchen wollen, müssen mit erheblichen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen. Die Präfektin des Départements Bas-Rhin, zu dem Straßburg gehört, hat eine Polizeiverordnung erlassen, die es Gästefans von Samstagmittag bis ein Uhr nachts verbietet, sich in bestimmten Bereichen der Stadt aufzuhalten. Von dem Verbot betroffen sind der Hauptbahnhof mit dem Bahnhofsplatz und den angrenzenden Straßen, weitere große Straßen und Plätze im Stadtzentrum sowie die Umgebung des Meinau-Stadions. In diesem Gebiet ist auch der Besitz und Transport von alkoholischen Getränken untersagt. Das Aufenthaltsverbot richtet sich gegen „alle Personen, die sich als Fans von Werder Bremen ausgeben oder sich so verhalten“. Fanbusse dürfen nur in Polizeibegleitung zum Stadion fahren. Privatfahrzeuge müssen einer vom Verein verbreiteten Routenempfehlung folgen.

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Fanmarschverbot gegen Werder-Fans aufgehoben

Der für morgen geplante Corteo vom Marktplatz zum Weserstadion kann stattfinden. Eigentlich hätte zum letzten Heimspiel der Saison gegen den 1. FC Köln ein pauschales Fanmarschverbot für Heim- und Gästefans gelten sollen. So verkündete es das Ordnungsamt am 5. Mai und behauptete zur Begründung allen Ernstes, „unsachliche Berichterstattung in der Tagespresse“ und „Gerichtsentscheide zu Gunsten Bremer Ultras“ machten eine Störung der öffentlichen Sicherheit wahrscheinlich. Nachdem die Grün-Weiße Hilfe am Dienstag beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Fanmarschverbot eingereicht hatte, kündigte das Ordnungsamt an, das Fanmarschverbot für Heimfans aufzuheben. Dies ist heute nun erfolgt.

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Begründung für Fanmarschverbot nur mühsam hervorgekramt

Regelmäßig zu Werder-Heimspielen erlässt das Ordnungsamt Bremen eine Allgemeinverfügung, welche ein sogenanntes „Fanmarschverbot“ beinhaltet. Auch beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt war dies wieder der Fall. Allen Fans wird dadurch in einem bestimmten Zeitraum weiträumig untersagt, sich in Form von – nicht näher definierten – Fanmärschen zu bewegen sowie Glasflaschen und „gefährliche Gegenstände“ mitzuführen. Wir als …

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