International als Kriegswaffe geächtet und verboten, wird Pfefferspray innerhalb von Staaten problemlos von sämtlichen Polizeibehörden eingesetzt. Trotz der starken gesundheitlichen Gefahren unterliegt es als Hilfsmittel des „einfachen körperlichen Zwangs“ noch geringeren Einsatzhürden als beispielsweise der Schlagstock. Die Polizei hat die Dienstanweisung, es bei einer Gefahr gezielt ins Gesicht zu sprühen und nur bei nicht erkennbarer Wirkung erneut zu sprühen. Die großen Reizstoffsprühgeräte (RSG-8) mit einer Reichweite von 7 Metern dürfen nur in einem Abstand von 2 Metern benutzt werden. Die kleinere Varianten (RSG-4) mit einem dünnen Strahl dürfen nicht unterhalb einem Meter Distanz eingesetzt werden. Der Einsatz gegen Kinder und Schwangere ist überhaupt nicht zulässig. Soweit die Theorie. Dass dies nicht die Realität abbildet und die Polizei häufig dazu übergeht, Menschenmengen großzügig und massiv mit Pfefferspray einzudecken – sogar in geschlossenen beengten Räumen – sollte aufmerksamen Fußballfans nicht entgangen sein.
Was ist Pfefferspray?
Pfefferspray wurde ursprünglich aus scharfen Chilischoten (Oleoresin Capsicum) gewonnen, wird mittlerweile aber künstlich im Labor hergestellt. Bei der Polizei findet der Stoff Pelargonsäure-Vanillylamid (PAVA) Verwendung. Dieser erzeugt ein starkes Brennen auf der Haut und greift die Schleimhäute an.
Wirkung auf den Körper
Der Körper reagiert sehr stark auf Pfefferspray. Bei gesunden Menschen sollte der gröbste Schmerz nach einer halben Stunde nachlassen, weil die Schmerzrezeptoren dann allmählich erschöpfen. Der Reizstoff ist aber weiterhin wirksam und sollte daher möglichst schnell behandelt und entfernt werden. Vorheriger Konsum von Alkohol und Drogen kann Dauer und Wirkung verstärken und ist unter Umständen sogar lebensbedrohlich.
Auf der Haut zeigen sich Entzündungsreaktionen mit Rötungen und Schwellungen. Es brennt und juckt. Kratzen und Reiben sollte dennoch tunlichst vermieden werden, weil der Reizstoff dann noch intensiver in die Poren gelangt. Besser ist es, die Haut mit klarem Wasser abzuspülen und zu kühlen. An Cremes und Make-up haftet der Reizstoff besonders gut.
In den Augen setzt wegen des brennenden Schmerzes ein schneller Lidschluss und erhöhter Tränenfluss ein. Die Bindehaut rötet sich und schwillt an. Kontaktlinsen verstärken die Reaktion, da sich zwischen Linse und der Bindehaut der Reizstoff sammelt und nicht entweichen kann. Dies kann gegebenenfalls zu langfristigen Augenschäden führen. Träger*innen von Kontaktlinsen benötigen unbedingt Hilfe beim Entfernen, weil sie ihre Augen nicht mehr selbstständig öffnen können. Die Kontaktlinsen sind danach kontaminiert und müssen entsorgt werden.
In den Atemwegen kommt es zu einem starken Hustenreiz. Wenn Reizstoff verschluckt wird, kann es neben Schleimhautreitzungen zu Erbrechen und Kopfschmerzen kommen. Asthmatiker*innen und Menschen mit Blutdruckproblemen sind besonders gefährdet und sollten sich besser in medizinische Obhut begeben.
Psychisch kann der Einsatz von Pfefferspray bei Betroffenen Angst und Beklemmungsgefühle auslösen. Auch Orientierungslosigkeit und und panische Reaktionen können entstehen. Es ist hilfreich, im Nachhinein mit deinen Freund:innen über deine Gefühlslage zu sprechen. Wenn dich das Geschehen gar nicht mehr los lässt, ist es ggf. ratsam professionelle Hilfe zu suchen.
Was tun gegen Pfefferspray?
Ruhe bewahren und versuchen nicht in Panik zu geraten! Wenn du selbst nichts oder nur wenig abbekommen hast, hilf verletzen Personen. Bildet einen Kreis, um die verletzte Person vor weiteren Übergriffen zu schützen. Falls erforderlich, solltest du versuchen Sanitäter*innen zu rufen. Augen und Haut sollten mit klarem Wasser gespült werden. Dies kühlt und lindert die Schmerzen im ersten Moment. Der Wirkstoff des Pfeffersprays ist allerdings nicht wasserlöslich und kann nur verdrängt werden. Bedenke dass Kleidungsstücke ebenso kontaminiert sein können. Ein späterer unachtsamer Griff mit einem Winterhandschuh ins Gesicht kann erneut schmerzvoll werden.
Zu Hause solltest du umgehend kalt duschen (bei Warmwasser öffnen sich die Poren und es brennt erneut) und deine Kleidung waschen. Fahnen und Banner, die mit dem Pfefferspray in Kontakt gekommen sind, sollten gewaschen oder so lange im Freien gelüftet werden bis keine Rückstände mehr vorhanden sind.
(Passive) Waffen in der Öffentlichkeit
Bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und auf dem Weg dorthin ist es nicht erlaubt, Waffen mit sich zu führen. Das stellt einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar und ist strafbar. Auch Waffen, die normalerweise legal sind, fallen dort darunter, also beispielsweise CS-Spray, kleine Taschenmesser usw. Ebenso ist es verboten, Schutzbewaffnung bzw. passive Waffen mitzuführen die dazu geeignet sind „Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren“. Passivwaffen können zum Beispiel Protektorhandschuhe oder ein Box-Zahnschutz sein. Neben Waffen ist es nach dem Versammlungsgesetz auch verboten Gegenstände zu tragen bzw. mitzuführen, die eine Feststellung der Identität verhindern.
Darüber hinaus definieren so gut wie alle Vereine in ihrer Stadionordnung ein Verbot von Waffen und Vermummungsgegenständen. Ein Verstoß dagegen kann als Hausfriedensbruch angezeigt werden und/oder mit einem Stadionverbot geahndet werden.