Amtsgericht Bremen: Buskontrolle von Bayern-Fans war rechtswidrig

Polizei missachtete frühere Gerichtsentscheidung – dubiose Rolle des Innensenators

Stundenlang festgehalten, durchsucht und abgefilmt wurden im Mai letzten Jahres 380 Fans des FC Bayern München nach ihrem Auswärtsspiel in Bremen auf einem Parkplatz bei Achim. Nun hat das Amtsgericht Bremen entschieden, dass diese polizeilichen Maßnahmen sämtlich rechtswidrig waren.

Während des Samstagabendspiels war es damals zum Abbrennen von Pyrotechnik im Gästeblock des Weser-Stadions gekommen. In der Folge wurden insgesamt sechs Reisebusse mit 380 Bayern-Fans auf einen Baumarktparkplatz bei Achim geleitet und alle Insass*innen dort unter den Augen eines beträchtlichen Polizeiaufgebots die halbe Nacht über mehrstündigen intensiven Kontrollmaßnahmen unterworfen. Zwei betroffene Bayern-Fans beantragten daraufhin eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Wie das Amtsgericht Bremen nun festgestellt hat, waren sowohl das stundenlange Festhalten als auch die Durchsuchungen und die erkennungsdienstlichen Behandlungen in Form des Abfilmens rechtswidrig. Dies schon deshalb, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für die von der entscheidenden Polizeiführerin angeordneten Maßnahmen, insbesondere der erforderliche Tatverdacht, nicht vorlagen.

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Großspurige Ankündigungen und Behinderung der Justiz

Die Grün-Weiße Hilfe kritisiert die von der Polizei Bremen angekündigten Maßnahmen gegen Bayern-Fans und wirft ihr vor, eine gerichtliche Überprüfung bewusst zu behindern. Die Polizei hatte im Vorfeld des morgigen Auftaktspiels der Fußball-Bundesliga öffentlich verkündet, Identifizierungsmaßnahmen auch gegen Bayern-Fans durchführen zu wollen, die im Mai beim letzten Gastspiel ihrer Mannschaft in Bremen lediglich Banner und Blockfahnen gehalten hätten. Die Polizei wirft diesen Personen vor, dadurch ein Umkleiden und Vermummen von Personen und das Abbrennen von Pyrotechnik ermöglicht zu haben. Dadurch hätten sie sich, so die Polizei, angeblich strafbar gemacht. „Hier werden Gästefans kriminalisiert, die einfach nur im Block standen und eine Fahne gehalten haben, welche dort durch die Reihen weitergereicht wurde. Das ist ein völlig normales und neutrales Fanverhalten, wie es auch im Werder-Fanblock üblich ist. Daraus den Vorwurf einer Straftat zu konstruieren, ist rechtlich sehr gewagt und in dieser Pauschalität schlicht unseriös“, meint der Bremer Rechtsanwalt Nils Dietrich.

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Und sie bewegt sich doch

Letzte Woche berichteten wir an dieser Stelle über unsere Klage auf Datenlöschung. Zu der Klage sahen wir uns gezwungen, nachdem die Polizei monatelang nicht auf die Anfragen der Rechtsanwältin unseres Mitglieds reagierte. Ungleich schneller ging es plötzlich, als die taz heute für einen Artikel über unsere Klage die Polizei um Stellungnahme bat: Kurz vor Redaktionsschluss …

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GWH-Mitglied klagt auf Datenlöschung nach Pyro-Aktion

Mit Unterstützung der Grün-Weißen Hilfe klagt ein Werder-Fan beim Verwaltungsgericht Bremen auf Löschung von Daten aus einem Strafverfahren. Die Polizei Bremen hatte auf den im August gestellten Datenlöschungsantrag der Klägerin überhaupt nicht reagiert, auch nicht nach mehrmaliger Erinnerung und Fristsetzung. Pyro-Aktion beim Pokalspiel gegen Atlas Hintergrund der Datenspeicherung war ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer …

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Willkürliche Machtdemonstration

Wir dokumentieren hier eine gemeinsame Stellungnahme der Bremer Ultragruppen: Beim letzten Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 10.11.2018 gab es einen Polizeieinsatz gegen die Bremer Ultràszene, den wir als neues Kapitel der willkürlichen Machtdemonstrationen seitens der Innenbehörde ansehen. Unter dem Vorwand, polizeiliche Ermittlungen gegen Einzelpersonen durchführen zu wollen, drangsalierten die Einsatzkräfte eine Personengruppe von weit über …

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