Schadensersatz und Schmerzensgeld

Wenn ein Verwaltungsgericht ein behördliches Handeln für rechtswidrig erklärt, kannst du Anspruch auf Ersatz dir entstandener Schäden geltend machen, wie beispielsweise Arbeitsausfall, Haftentschädigung oder Schmerzensgeld. Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (Gewahrsam, Polizeikessel) oder Polizeigewalt. Auch andere von der rechtswidrigen Maßnahme betroffene Personen haben ggf. Anspruch auf Entschädigung, wenn sie sich auf das Urteil beziehen können. Der Anspruch kann entweder durch Klage erzwungen werden oder er wird direkt im Urteil vom Verwaltungsgericht festgelegt. Da Polizeibehörden sich zumeist weigern bzw. es erschweren, etwaige Zahlungen zu übernehmen, solltest du das Vorgehen mit der Grün-Weißen Hilfe oder deinem Rechtsbeistand abklären.