Das Land Bremen schafft die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung bei Veranstaltungen ab. Damit gibt es keinen Grund mehr für Werder, weiterhin personalisierte Tickets zu verkaufen. Die Grün-Weiße Hilfe fordert, in diesem Punkt wieder zur Normalität zurückzukehren. Regeln der Pandemiebekämpfung, die dann extra für Fußballfans fortbestehen, darf es nicht geben.
Zu Saisonbeginn hatte Werder bei der Ticket-Personalisierung leider noch sehr viel mehr Daten abgefragt als es erforderlich war:

Nach § 6 Absatz 1 der bisher geltenden Coronaverordnung für das Land Bremen mussten aber lediglich der Name sowie entweder die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse erfasst werden. Für die Abfrage von Geburtsdatum und Wohnanschrift gab es demnach keinen Grund. Erst recht galt das für die Art der Anreise.
Die Grün-Weiße Hilfe forderte den Verein daher auf, diese überflüssigen und damit gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO) verstoßenden Datenerhebungen zu beenden und alle bisher unnötig erhobenen Daten der Ticketpersonalisierung zu löschen. Außerdem baten wir darum, den Fans die Wahl zu lassen, ob sie für den Kontakt durch das Gesundheitsamt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse angeben möchten.
Der Datenschutzbeauftragte des SV Werder zeigte sich unseren Argumenten grundsätzlich zugänglich, so dass die Pflichtangaben seit unserer Beschwerde deutlich reduziert sind:

Dazu gibt es noch einen Texthinweis, wonach die Angabe der Postleitzahl freiwillig sei – sie soll der Ermittlung des ggf. zuständigen Gesundheitsamts dienen. Außerdem solle man doch einfach Fake-Angaben bei Telefonnummer oder E-Mail-Adresse machen, wenn man eines davon nicht angeben möchte:

Warum bei einem Ticket-Formular, das vom Marktführer Eventim entwickelt wurde, keine technisch sauberere Lösung möglich war, bleibt im Dunkeln.