Bei einer DNA-Analyse wird mittels eines Wattestäbchens eine Speichelprobe genommen und daraus im Labor ein genetischer Fingerabdruck erstellt. Dieses genetische Profil ist weltweit einzigartig und kann einen Menschen eindeutig identifizieren. Eingeführt wurde die DNA-Analyse ursprünglich, um Schwerverbrechen wie Mord oder schwere Sexualstraftaten aufzuklären. Allerdings – wie so oft, wenn Ermittlungsbefugnisse erst einmal geschaffen sind – wurden diese mit der Zeit auf andere „leichte“ Straftaten ausgeweitet. So ist es schon bei einfachen Sachbeschädigungen vorgekommen, dass DNA-Entnahmen angeordnet wurden. Neben der strafrechtlichen Aufklärung kann eine DNA-Probe auch präventiv entnommen werden, wenn die Ermittlungsbehörden davon ausgehen, dass eine Person zukünftig Straftaten begehen wird und die Aufklärung damit erleichtert wird. Die präventive DNA-Probe ist für die betroffene Person besonders gravierend, denn das gewonnene Profil wird dann nicht nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sondern für lange Zeit in einer Datenbank gespeichert und bei allen möglichen Straftaten abgeglichen.
Eine DNA-Entnahme stellt einen schweren Grundrechtseingriff dar und bedarf immer eines richterlichen Beschlusses. Bei Gefahr im Verzug reicht die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Vermehrt gehen Polizeibehörden aber dazu über, an die Freiwilligkeit einer DNA-Probe zu appellieren. Auch in Bremen ist es schon vorgekommen, dass insbesondere die SKB Aufforderungen zur freiwilligen Entnahme verschickt haben. Diese Schreiben sind bewusst so verklausuliert, dass der falsche Eindruck einer Pflicht entsteht.
Ihr solltet darauf nicht reinfallen und euch niemals freiwillig mit einer DNA-Entnahme einverstanden erklären. Falls ihr (vorläufig) festgenommen seid und die Polizei eine Probe entnehmen möchte, fragt nach einem richterlichen Beschluss und erklärt laut und deutlich, dass ihr Widerspruch dagegen einlegt. Lasst diesen Widerspruch protokollieren. Leistet dabei aber keinen körperlichen Widerstand. Die Probe werden sie auch gegen euren Willen nehmen.
Wenn ihr Post mit der Aufforderung zu einer DNA-Entnahme bekommen solltet, meldet euch umgehend bei uns und eurer Anwältin oder eurem Anwalt. Wir prüfen mit euch zusammen die rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen.