Werder-Fan siegt in Karlsruhe: Rechtsgrundlagen für Datei „Gewalttäter Sport“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute wesentliche Vorschriften im BKA-Gesetz zur Sammlung von Personendaten im polizeilichen Informationsverbund für verfassungswidrig erklärt. Auf diesen gesetzlichen Regelungen beruhen auch die sogenannten Verbunddateien wie die Datei „Gewalttäter Sport“. Diese Datenbanken liegen beim Bundeskriminalamt, Zugriff haben jedoch alle Polizeidienststellen von Bund und Ländern.

Die nun für verfassungswidrig erklärten Regelungen erlaubten es der Polizei, sensible personenbezogene Daten bereits aufgrund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang zu bevorraten und ohne weitere sachliche und zeitliche Grenzen zu nutzen. Fußballfans können bisher schon für viele Jahre in der Datei „Gewalttäter Sport“ landen, nur weil ihnen beispielweise irgendein Bagatelldelikt vorgeworfen wird, selbst wenn das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Aufgrund der so bevorrateten Daten drohen ihnen dennoch polizeiliche Anschlussmaßnahmen wie unangenehme Befragungen, Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder gar Freiheitsentzug. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aufgrund der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichten Verfassungsbeschwerde unter anderem, dass es nicht ausreichen kann, irgendeiner geringfügigen Straftat beschuldigt gewesen zu sein, um in Polizeidatenbanken wie der Datei „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. Es fehle an einer hinreichend normierten Speicherungsschwelle und den gebotenen Vorgaben zur Speicherdauer.

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Chatkontrolle stoppen – Jetzt wird es ernst!

Über die von der EU-Kommission geplante Einführung einer Chatkontrolle wurde in den letzten Monaten bereits viel diskutiert. Um es noch einmal kurz zusammenzufassen:

Die EU-Kommission plant zur Verhütung und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet eine anlasslose Überwachung der gesamten Kommunikation aller Menschen in der Europäischen Union. Die Kommunikationsdaten sollen mit Hilfe von KI ausgewertet und entsprechendes Material herausgefiltert werden. Selbst verschlüsselte Nachrichten sollen bereits vor der Verschlüsselung auf den Geräten gescannt werden. Die Verschlüsselung wäre somit nichts mehr wert.

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Chatkontrolle stoppen

Die Europäische Kommission plant ein neues Gesetz zur umfangreichen Kontrolle von Chats, welches tief in die Privatsphäre der Menschen eindringen soll. Unter dem Vorwand des Kinderschutzes soll eine Überwachungsinfrastruktur etabliert werden, deren Einsatz mittelfristig auch auf Fußballfans ausgeweitet werden könnte. Chatnachrichten, E-Mails und in der Cloud gespeicherte Daten sollen ständig gescannt, mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen und mit Hilfe von künstlicher Intelligenz analysiert werden. Auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation wäre betroffen. Zudem sieht der Verordnungsentwurf Uploadfilter, Netzsperren und massive Einschränkungen des anonymen Nutzens des Internets vor. Der Dachverband der Fanhilfen hat sich der Kampagne „Chatkontrolle stoppen!“ angeschlossen, um auf die drohende Überwachung hinzuweisen. Die Beweggründe erklärt der Dachverband in diesem Interview, welches anlässlich eines Artikels bei netzpolitik.org geführt wurde:

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