Wird ein Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und auch kein Strafbefehl erlassen, wird die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift erstellen und dem zuständigen Gericht zur Prüfung vorlegen. Das heißt: Die Staatsanwaltschaft ist gewillt, eine Hauptverhandlung gegen dich zu führen und eine Verurteilung zu erreichen. Das Gericht entscheidet dann, ob die in der Klageschrift aufgeführten Beweismittel eine Verurteilung wahrscheinlich machen und ob es einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Vor der Entscheidung des Gerichts wird dir die Anklageschrift zugestellt und du wirst um eine Stellungnahme und evtl. Beweisanträge gebeten. Das solltest du allerdings unbedingt deiner anwaltlichen Vertretung überlassen. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem du dich schleunigst an eine*n kompetente*n Strafverteidiger*in wenden solltest.