Vorladung zum Gericht

Vorladung als Angeschuldigte*r

Lässt das Gericht die Anklageschrift gegen dich zu, kommt es einer Hauptverhandlung. Du bist dann rechtlich gesehen nicht mehr Beschuldigte*r, sondern Angeschuldigte*r, und ab dem Zeitpunkt der Verlesung der Anklage Angeklagte*r.
Als Angeschuldigte*r erhältst du postalisch eine Vorladung mit einem bzw. mehreren Terminen für den anstehenden Strafprozess. Du bist verpflichtet zu dem Gerichtstermin zu erscheinen, andernfalls kann dies erzwungen werden. Welche Rechte und Pflichten du sonst in einem Strafprozess hast und wie deine Verteidigungsstrategie aussieht, solltet du mit deiner*m Strafverteidiger*in besprechen. Ein*e Strafverteidiger*in ist in jedem Prozess unerlässlich, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.

Solltest du noch keine anwaltliche Vertretung haben, kümmere dich spätestens jetzt sofort darum! Außerdem kannst du uns gerne wegen möglicher Übernahme von Rechts- und Verfahrenskosten kontaktieren.

Vorladung als Zeug*in

Anders als bei einer polizeilichen Vorladung hast du als Zeug*in vor Gericht besondere Pflichten:

– Du bist verpflichtet am Ladungstermin zu erscheinen. Solltest du den Termin begründet nicht wahrnehmen können, melde dich beim Gericht. Erscheinst du nicht, musst du mit einem Zwangsgeld und/oder einer polizeilichen Vorführung rechnen. Reisekosten und Verdienstausfall werden vom Gericht erstattet.
– Für deine Aussage bist du zur Wahrheit verpflichtet. Eine Lüge vor Gericht ist strafbar, auch ohne vorherige Vereidigung.
– Wenn du dich oder nahe Angehörige belasten würdest, kannst du die Aussage verweigern.

Es ist fast immer ratsam, vor einer gerichtlichen Zeugenaussage eine Anwältin oder einen Anwalt zu kontaktieren. Möglicherweise steht dir ein Zeugnisverweigungsrecht zu, gerade wenn du persönlich in ein Verfahren involviert bist. Du musst, wie oben beschrieben, dich nicht selbst oder Angehörige belasten. Des Weiteren hast du die Möglichkeit, deine anwaltliche Vertretung als Zeugenbeistand mit zum Prozess zu nehmen.