Ein Mitglied, das gegen die Grundsätze der Vereinssatzung verstößt oder seine Mitgliedspflichten verletzt, kann aus einem eingetragenen Verein ausgeschlossen werden. Gesetzlich ist ein Vereinsausschluss nicht eindeutig geregelt, da Vereinen eine Autonomie zusteht. Sie haben also das Recht, die Kriterien und Gründe für einen Ausschluss eigenständig in ihrer Satzung zu regeln. Beim Sport-Verein „Werder“ von 1899 e.V. ist dies in §10 Abs. 4 der Vereinssatzung festgelegt. Darin heißt es:
Mitglieder, die wiederholt gegen die Satzung verstoßen, durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins schädigen oder eine mit § 2, Absatz 5 unvereinbare Gesinnung offenbaren, werden aus dem Verein ausgeschlossen. Soll ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, ist ihr/ihm und – bei aktiven Mitgliedern – der jeweiligen Abteilung Gelegenheit zu einer Stellungnahme (Anhörung) zu geben. Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Die Entscheidung muss mit den Gründen und einer Belehrung über die Widerspruchsmöglichkeit versehen sein. Der Entscheidung über den Ausschluss kann das betroffene Mitglied widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beim Ehrenrat erhoben werden. Bis zur endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
Gegen eine Entscheidung auf Ausschluss können, neben vereinsinternen Widerspruchsmöglichkeiten, Rechtsmittel vor dem zuständige Amtsgericht eingelegt werden. Das Gericht entscheidet dann ob dieser rechtskonform war oder nicht. Bei einem Fall den die Fanhilfe Hannover betreut, wurden zuletzt mehrere kritische Vereinsmitglieder vor einer anstehenden Mitgliederversammlung aus dem Verein geworfen. Dies geschah aus hanebüchen Gründen. Das Amtsgericht stellte deshalb in einem Fall die Rechtswidrigkeit fest. Weitere Fälle wurden nicht verhandelt, weil Hannover 96 die Vereinsausschlüsse zuvor zurückzog, um die Kosten weiterer Prozessniederlagen zu vermeiden. Das Ganze könnt ihr hier nachlesen.
Wenn dich ein Brief mit der Androhung eines Vereinsauschlusses erreicht, kannst du dich gerne bei uns melden. Wir prüfen dann gemeinsam die rechtliche Situation und wie du dich dagegen wehren kannst.