Aufenthalts- und Betretungsverbote
Als Aufenthalts- und Betretungsverbote gelten Verfügungen, durch die den Betroffenen untersagt wird, einen bestimmten räumlichen Bereich für einen bestimmten Zeitraum zu betreten oder sich dort aufzuhalten. Denkbar sind sowohl Verbote, die sich nur auf einen einzelnen (Spiel-)Tag beziehen, als auch solche die auf einen längeren Zeitraum, z.B. eine ganze Saison, angelegt sind. Diese Verbote werden …