Anhörungsbogen
Wenn gegen euch ermittelt wird oder ihr Zeug*in eines Vorfalls seid, muss die Polizei euch nicht unbedingt zu einer Beschuldigten- bzw. Zeugenvernehmung vorladen, sondern kann euch auch einen Anhörungsbogen per Post zuschicken. Darauf wird häufig zurück gegriffen, wenn Verfahren eine große Personenanzahl umfassen und die Kapazitäten der Polizei nicht ausreichen bzw. angemessen wären. Dieser Bogen …