Anhörungsbogen

Wenn gegen euch ermittelt wird oder ihr Zeug*in eines Vorfalls seid, muss die Polizei euch nicht unbedingt zu einer Beschuldigten- bzw. Zeugenvernehmung vorladen, sondern kann euch auch einen Anhörungsbogen per Post zuschicken. Darauf wird häufig zurück gegriffen, wenn Verfahren eine große Personenanzahl umfassen und die Kapazitäten der Polizei nicht ausreichen bzw. angemessen wären. Dieser Bogen ist rechtlich gesehen aber nichts anderes als eine Vernehmung, nur halt in schriftlicher Form. Ihr habt also die gleichen Rechte wie bei einer persönlichen Vorladung. Ihr müsst und solltet auf diesen nicht antworten! Mit zwei Ausnahmen: Deine Identitätsangaben (Name, Meldeadresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit) sind nicht korrekt. Dann seid ihr verpflichtet diese zu berichtigen – aber nur diese. Andere Angaben solltet ihr unterlassen! Unterschreiben sollte ihr ebenfalls nichts. Die zweite Ausnahme besteht dann, wenn der Anhörung als Zeug*in ein staatsanwaltschaftlicher Auftrag zu Grunde liegt. Dieser muss aber deutlich daraus hervorgehen. Allzu oft wird er auch nur von der Polizei suggeriert. Im Zweifel solltet ihr mit uns oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt Rücksprache halten.

In Kurzform: Falls ihr einen Anhörungsbogen erhalten habt und ihr euch unsicher seid, wie ihr damit umgehen sollt, meldet euch!